Bekanntmachung über die Aufstellung und öffentliche Auslegung einer Flächennutzungsplanänderung in verschiedenen Ortsteilen
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Markt Pfaffenhofen a. d. Roth hat am 21.02.2019 beschlossen, für den Bereich „in den Ortsteilen Balmertshofen, Berg, Beuren, Biberberg, Erbishofen, Kadeltshofen/Remmeltshofen, Raunertshofen, Roth und Volkertshofen“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Pfaffenhofen a. d. Roth durchzuführen (in 10 Ortsteilen insgesamt 16 Änderungsbereiche, vgl. Übersichtslageplan 0. anbei).
Die Flächennutzungsplanänderung dient die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse des Marktes Pfaffenhofen an der Roth in den Ortsteilen zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Unterschiedliche Entwicklungen in den Ortsteilen sowie Entwicklungsabsichten der Gemeinde aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen haben die Notwendigkeit ergeben, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Pfaffenhofen an der Roth aus dem Jahre 2005 zu ändern.
Der Marktrat hat in der Sitzung vom 29.09.2022 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für die 10 Ortsteile und die Begründung mit Umweltbericht liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus Pfaffenhofen, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen an der Roth
vom 16.01.2023 bis einschl. 17.02.2023
während folgender Zeiten
Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00, 15:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00, 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen liegen zu folgenden Themen vor und werden mit ausgelegt:
(siehe Tabelle in der unten beigefügten Datei)
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter
markt-pfaffenhofen.de, Rubrik „Startseite, Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“
veröffentlicht.Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Markt Pfaffenhofen, 23.12.2022
Dr. Sebastian Sparwasser,
Bürgermeister