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Bericht aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

  • Pfaffenhofen a.d. Roth
  • Aktuelles

Am 23. Juni fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Zur Diskussion standen 12 öffentliche Themen und 2 nichtöffentliche Punkte.

TOP-Nr. 1: Umgang mit Feldkreuzen und Bildstöcken im Gemeindegebiet

Im Gemeindegebiet des Marktes Pfaffenhofen gibt es etliche Feldkreuze und Bildstöcke. Zur Klärung der Zuständigkeit wurden nun die genauen Standorte festgestellt. Insgesamt befinden sich 32 Feldkreuze und Bildstöcke auf gemeindlichen Grundstücken, viele weitere auf privaten Grundstücken. Das Gremium legte fest, dass der Markt Pfaffenhofen sich um Feldkreuze, Bildstöcke und Kapellen auf gemeindlichen Grundstücken sowohl um die Instandhaltung und Pflege kümmern möchte und hierzu das Budget nach Möglichkeit auf 20.000 Euro angepasst werden soll. Im konkreten Fall zu den Skulpturen im Umfeld der Lourdeskappelle in Erbishofen soll eine jährliche Standsicherheitsprüfung erfolgen. Sofern eine Gefährdung von den Skulpturen ausgehen sollte, sollen diese entfernt werden.

TOP-Nr. 2: Neubau eines Bungalows auf dem Grundstück Flur-Nr. 248/4 Gem. Biberberg

Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Bungalows mit einer geringen Dachneigung. Die bestehende Garage auf dem Grundstück bleibt bestehen. Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Pfaffenhofen erteilte dem Neubau und der Befreiung bezüglich der Dachneigung das gemeindliche Einvernehmen.

TOP-Nr. 3:Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 69/26 Gem. Beuren

Geplant ist die Errichtung eines Carports an der westlichen Grundstücksgrenze. Durch den Neubau des Carports wird die Baugrenze um 20 cm überschritten. Dies ist laut Bebauungsplan für überdachte Stellplätze und Garagen zulässig. Das Gremium stimmte dem Vorhaben zu.

TOP-Nr. 4: Errichtung einer Schleppdachgaube; Dämmung des Daches auf dem Grundstück Flur-Nr. 217/5 Gem. Pfaffenhofen

Geplant ist die Errichtung einer Dachgaube auf der Ostseite des bestehenden Wohnhauses mit einer Dachneigung von 18°. Ferner soll das Dach gedämmt werden. Der Antrag wurde dem Gremium zur Kenntnis gegeben.

TOP-Nr. 5: Ausbau und Nutzungsänderung des Garagendachgeschosses von einem Lager zu einem Tattoostudio undAnbau einer Stahlaußentreppe auf dem Grundstück Flur-Nr. 72/1 Gem. Beuren

Geplant ist der Ausbau des bestehenden Dachgeschosses auf der Garage. Es werden nicht-tragende Wände eingezogen sowie ein Dachfenster errichtet. Außerdem wird als Zugang eine Stahlaußentreppe errichtet. Das Dachgeschoss soll zum Tattoo-Studio umgenutzt werden. Laut Bebauungsplan handelt es sich in diesem Bereich um ein Allgemeines Wohngebiet nach §4 BauNVO. Nach der BauNVO sind in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise nicht störende Gewerbe zulässig. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte dem Ausbau und der Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen. Ein Stellplatznachweis ist zu erbringen.

TOP-Nr. 6: Erweiterung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 1088/2 Gem. Roth

Geplant ist die Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle auf der Nordseite. Das Dach wird an den Bestand angepasst. Es wird außerdem ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach DSchG gestellt, da das Baugrundstück auf einem Bodendenkmal liegt. Das Gremium erteilte das Einvernehmen und stimmte dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu.

TOP-Nr. 7: Bauvoranfrage zum Neubau einer Agri-PV-Anlage auf den Grundstücken Flur-Nr. 73, 74und 75 Gem. Niederhausen

Die Bauvoranfrage für das genannte Bauvorhaben wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 02.12.2024 behandelt und vom Gremium abgelehnt. Auf den o.g. Grundstücken soll eine Agri-PV-Anlage entstehen. Die bauplanungsrechtliche Prüfung durch das Landratsamt Neu-Ulm hat nun ergeben, dass die zu bebauenden Grundstücke dem Außenbereich zuzuordnen sind und sich die Zulässigkeit somit nach § 35 BauGB richtet (privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich). Somit wurde die Anfrage dem Ausschuss nochmals vorgelegt. Das Gremium blieb bei der vorherigen Entscheidung und verweigerte das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass aus Sicht des Gremiums für die Anlage kein räumlich-funktionaler Zusammenhang zu einem landwirtschaftlichen Betrieb besteht.

TOP-Nr. 8: Sanierung der katholischen Pfarrkirche St. Cosmas und Damian auf dem Grundstück Flur-Nr. 13 Gem. Beuren - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach DSchG

Das Langhausfundament der südlichen Wand ist mit nur 40 cm Gründungstiefe nicht frostfrei gegründet. Hier muss, um Rissbildung und/oder Setzungserscheinungen zu verhindern, das Langhausfundament unterfangen werden. Das Bauvorhaben liegt auf einem Bodendenkmal. Ferner handelt es sich bei der Kirche um ein Baudenkmal. Daher wird der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach DSchG gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen und stimmte dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu.

TOP-Nr. 9: Gestaltung eines Spazierwanderwegs in Pfaffenhofen

Im Rahmen des LEADER-Tourismuskonzepts der Landkreise Dillingen, Günzburg und Neu-Ulm wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die das Potenzial weiterer Spazierwanderwege in der Region untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Pfaffenhofen grundsätzlich geeignete Voraussetzungen für die Einrichtung eines Spazierwanderwegs bietet. Vorgeschlagen wird eine Umsetzung rund um das Eichholz in Pfaffenhofen. Die Finanzierung kann teilweise über eine LEADER-Förderung erfolgen, wobei die restlichen Mittel von den Kommunen selbst zu tragen sind. Das Gremium beschloss die Umsetzung nicht weiterzuverfolgen, da ein großer Teil des vorgeschlagenen Spazierwanderwegs über privaten Grund erfolgen müsste. Zudem sind in der Haushaltsplanung keine entsprechenden Mittel vorgesehen.

TOP-Nr. 10: Teilfortschreibung Windenergie; Kulisse der geplanten Vorranggebiete nach Auswertung der Stellungnahmen im ersten Anhörungsverfahren

Im Zuge der Anhörung im Planungsausschuss des Regionalverbands Donau-Iller sind einige Teilflächen des Vorranggebiets Michelseck aus den Planungen ausgenommen worden, insbesondere im nördlichen Bereich des Michelsecks in Richtung Remmeltshofen und Roth. Außerdem wurden Teilflächen im geplanten Vorranggebiet Eschach ausgenommen. Auch große Teilflächen des möglichen Vorranggebietes im Staatsforst in Richtung Autenried sind in diesem Planungsschritt entfallen. Der Ausschuss nahm die Beschlüsse zur Kenntnis. In einer Stellungnahme an den Regionalverband soll nun nochmals darauf hingewiesen werden, dass die notwendigen Abstände zur Wohnbebauung gerade mit Blick auf Luippen eingehalten sind. Zudem soll darauf hingewiesen werden, dass flugbetriebliche und flugsicherungstechnische Belange der Bundeswehr in den Planungen des Regionalverbands ausreichend berücksichtigt werden.

TOP-Nr. 11: Verkauf der Baugrundstücke im BG Nord-Ost 1 - südlicher Teil – Informationen zur Festlegung der Rangfolge der Bewerber

Das Gremium wurde informiert, dass für das Baugebiet insgesamt 86 Bewerbungen eingegangen sind. Die Bewerbungen wurden zwischenzeitlich seitens der Verwaltung und durch notarielle Begleitung ausgewertet. Die Reihung der Bewerber soll beschlossen werden. In einer Auslegungsfrage bzgl. der Bewertung von Einzelbewerbungen, wird auf Beschluss des Gremiums ein Fachanwalt hinzugezogen.

TOP-Nr. 12: Bauvoranfrage zum Neubau eines Schweinestalls mit 500 Mastplätzen auf den Grundstücken Flur-Nr. 346 und 347 Gem. Pfaffenhofen - Antrag auf Fristverlängerung des Bauvorbescheids

Für das im Betreff genannte Bauvorhaben wurde erstmalig am 09.05.2008 ein Vorbescheid erteilt. Zwischenzeitlich wurde dieser mehrfach verlängert und der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Pfaffenhofen hat dazu letztmalig am 24.04.2023 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Um die Voraussetzungen für eine spätere Baugenehmigung zu sichern, wird daher eine weitere Verlängerung des Vorbescheides beantragt. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte dem zu.

 

Im Anschluss an die Tagesordnung informierte der Bürgerverein Pfundig über die geplante Entwicklung eines TrimmDich-Pfads. Der Verein stellte dabei die Konzeption und die einzelnen Stationen des Pfads vor. Insgesamt sind 17 Bewegungsstationen vorgesehen, die entlang des Rundwegs am Rothuferweg entstehen sollen. Die Stationen sollen jeweils mit anschaulichen Übungstafeln ausgestattet werden, auf denen Bewegungsbeispiele für unterschiedliche Alters- und Fitnessgruppen dargestellt sind. Ziel ist es, Jung und Alt zur körperlichen Aktivität in der freien Natur zu motivieren und einen niedrigschwelligen Zugang zu Sport und Bewegung zu schaffen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit dem Bauamt des Marktes Pfaffenhofen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf eine naturnahe Gestaltung, Barrierefreiheit sowie die nachhaltige Pflege und Instandhaltung der Anlagen gelegt.

Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet voraussichtlich am 21. Juli 2025 statt.

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