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Bericht aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 17.11.2025

  • Pfaffenhofen a.d. Roth

Am 17. November fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Zur Diskussion standen 6 öffentliche Themen und 2 nichtöffentliche Punkte.

TOP-Nr. 1: Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 273/1 Gem. Roth

Geplant ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Anbaugeräte und Ernteerzeugnisse. Auf der Süd-Ost-Seite wird das Dach mit einer PV-Anlage eingedeckt. Die Privilegierung zum Bauen im Außenbereich wird im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt Neu-Ulm geprüft. Das Gremium stimmte dem Bauantrag zu.

TOP-Nr. 2: Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 190/9 Gem. Pfaffenhofen

Geplant ist der Neubau eines Carports. Der Neubau wird mit einem Flachdach errichtet. Die zulässige Grenzbebauungslänge wird durch die Errichtung des Carports überschritten. Eine entsprechende Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn liegt vor. Gemäß Bebauungsplan dürfen Garagen und Nebengebäude nur innerhalb der Baugrenze errichtet werden. Die südliche Baugrenze wird vollständig überschritten. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des BBP erforderlich. Ferner sind keine Flachdächer bei Garagen und Nebengebäuden zulässig. Auch hier wird eine Befreiung benötigt. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte der Errichtung eines Carports das gemeindliche Einvernehmen. Außerdem wurde die nötigen Befreiungen erteilt, sofern ein Abstand zu öffentlichem Grund von 0,75m eingehalten wird.

TOP-Nr. 3:Erneuerung der Gebäudefassade und Umnutzung zum Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 20 Gem. Pfaffenhofen

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

TOP-Nr. 4: Zeitlich befristete Errichtung einer transportablen Zelthalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 340und 324/8 Gem. Roth

Die Zelthalle steht bereits seit vielen Jahren. Im Jahr 2006 wurde eine befristete Baugenehmigung bis 2007 erteilt. In den Folgejahren wurden bereits mehrere Verlängerungen (immer für jeweils 3 Jahre) erteilt. Zuletzt wurde die Baugenehmigung im Jahre 2022 verlängert. Zwischenzeitlich ist die Baugenehmigung erloschen, so dass ein neuer Bauantrag eingereicht werden musste. Dieser wurde vom Gremium genehmigt.

TOP-Nr. 5: Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage zur Versorgung als Nebenanlage einer Erweiterung des Wasserwerks auf dem Grundstück Flur-Nr. 333 Gem. Pfaffenhofen - Tekturplanung

Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom Januar 2025 wurde das gemeindliche Einvernehmen zu dem genannten Bauvorhaben verweigert. Begründung für die ablehnende Haltung war damals, dass sich die PV-Anlage am Ortseingang nicht in das Ortsbild einfügt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet A1“. Nach Prüfung durch das Landratsamt Neu-Ulm widerspricht das Vorhaben in der dargestellten Form nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Insbesondere die Art der Nutzung („Versorgungsanlagen“) ist eingehalten. Daher war nochmals um Stellungnahme der Gemeinde gebeten. Nach eingehender Diskussion beschloss der Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich der Errichtung weiterhin das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.

TOP-Nr. 6: Stellungnahme zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 21. Oktober 2025 die Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie nach Art. 18 und 20 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) beschlossen. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung. Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind neben dem Textteil auch die Ergänzung zur Raumnutzungskarte des Regionalplans Donau-Iller sowie der Umweltbericht. Den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird nun die Gelegenheit gegeben, bis 9. Dezember 2025 eine Stellungnahme abzugeben. Im Rahmen der Sitzung wurde die Fortschreibung und die Planentwürfe eingehend diskutiert. Zu mehreren Punkten soll seitens der Marktgemeinde Stellung genommen werden. So soll erneut auf wohnbebaute Bereich rund um Luippen hingewiesen werden, ebenso auf die Wasserschutzgebietsbereiche im Eschach. Auch zu einer potentiellen Entwicklung einer Reitanlage im südöstlichen Bereich des Michelsecks soll eine Stellungnahme an den Regionalverband Donau-Iller abgegeben werden.

Die letzte Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 2025 findet voraussichtlich am 08. Dezember 2025 statt.

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