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Markt Pfaffenhofen an der Roth, Bebauungsplan "Nahwärme Beuren", Ortsteil Beuren

  • Pfaffenhofen a.d. Roth

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Marktgemeinderat von Pfaffenhofen an der Roth hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes "Nahwärme Beuren" gebilligt.

Ebenfalls in der Sitzung am 27.04.2023 wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Stand vom 17.04.2023 ist in dem nachfolgenden Planauszug dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung
Im Ortsteil Beuren ist der Aufbau eines Nahwärmenetzes vorgesehen. Hierzu planen die Energiewerke Pfaffenhofen als Vorhabenträger die Errichtung einer Heizzentrale. Die Heizzentrale soll auf dem Flurstück Nr. 852, südöstlich von Beuren errichtet werden. Der für den Betrieb der Heizzentrale benötigte Strom wird aus Solarenergie generiert. Die Errichtung der Photovoltaikanlage ist auf den Grundstücken Nr. 866 und 298 geplant. Die Plangebiete befinden sich südöstlich des Ortsteils Beuren. Die Geltungsbereiche umfassen eine Gesamtfläche von ca. 4,52 ha. Mit der vorgesehenen Heizzentrale in Kombination mit der Photovoltaikfreiflächenanlage kann ein öffentliches Nahwärmenetz für die nordwestlich der Vorhabengebiete bestehende Wohnbebauung aufgebaut werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Heizkraftwerkes und der Photovoltaikfreiflächenanlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelverfahren einschließlich einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren erforderlich. Mit dem Bebauungsplan für die beiden Teilflächen wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Bebauung des Plangebietes gesichert.Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans mit Stand vom 17.04.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde jeweiligen, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

Dienstag, 30. Mai 2023 bis einschließlich Freitag, 30. Juni 2023 

im Rathaus des Marktes Pfaffenhofen an der Roth, Kirchplatz 6, EG, Zimmer 8 für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Die Unterlagen stehen zudem im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Marktes Pfaffenhofen an der Roth unter www.markt-pfaffenhofen.de unter „Aktuelle Nachrichten und Bekanntmachungen“ zur Einsicht bereit. 

Zu der Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen vor: (siehe Tabelle in der Datei). 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Über sie entscheidet das zuständige Gremium des Gemeinderats in öffentlicher Sitzung. Stellungnahmen, welche nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informations-pflichten im Bauleitplanverfahren” das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

Markt Pfaffenhofen an der Roth, den 19. Mai 2023

Dr. Sebastian Sparwasser
Erster Bürgermeister

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