Rückübertragung der Abfallbewirtschaftung – Aktuelle Informationen

In den letzten Jahren wurde das Thema „Rückübertragung“ immer wieder kontrovers in den einzelnen zuständigen Gremien diskutiert. Nun haben sich im Landkreis Neu-Ulm die Mehrheit der Städte und Gemeinden für eine Rückübertragung an den Landkreis Neu-Ulm entschieden.
Das neue Konzept sieht eine Einführung eines entleerungsabhängigen Sammel- und Gebührensystems und damit eine Bedarfsabfuhr bei der Restabfallerfassung vor, da derartige Systeme einen
stärkeren Anreiz zur Vermeidung und Trennung von Abfällen setzen.
Dabei wird bei der Gebühr eine Abkehr vom rein volumenabhängigen Behältertarif vollzogen. Stattdessen wird eine Jahresgebühr eingeführt, die abhängig von der auf dem jeweiligen Grundstück
gemeldeten Personenanzahl ist. Gemeinsam mit der Leerungsgebühr für die Restabfallbehälter gibt es im Landkreis somit eine Kombination von mindestens zwei Gebührenbestandteilen – der
Jahresgebühr und der Entleerungsgebühren für die Restabfallbehälter – die besser im Einklang steht mit der Kostenstruktur für die vielfältigen abfallwirtschaftlichen Angebote.
Ebenso sieht das neue Konzept im Zuständigkeitsgebiet des AWB Neu-Ulm eine Etablierung einer haushaltsnahen Biotonne im Regelabfuhrsystem und eine behälterbezogene Gebühr mit der Möglichkeit,
sich als Eigenkompostierer von der Biotonne befreien zu lassen, vor. Empfänger des Gebührenbescheids ist hierbei weiterhin der Grundstückseigentümer.
Das Wichtigste in Kürze
Die Biotonne kommt:
Ab 2026 werden im Zuständigkeitsgebiet des AWB Bioabfälle über eine haushaltsnahe Biotonne in ganzjährig 14-täglichem Abfuhrrhythmus getrennt gesammelt.
Für Eigenkompostierer gibt es die Möglichkeit, sich von der Nutzung einer Biotonne befreien zu lassen.
Neue Restmülltonnen:
Jeder Grundstückseigentümer erhält neue Restabfallbehälter. Damit die neuen Tonnen rechtzeitig bestellt und verteilt werden können, erhalten alle Grundstückseigentümer im Frühjahr 2025 im
Rahmen einer sogenannten Bedarfsabfrage ein Bestellformular mit Informationen über die angebotenen Abfallbehälter.
Bio- und Restmülltonnen sind mit einem Chip ausgerüstet:
Der Chip unterstützt nicht nur ein verursachergerechtes Gebührensystem beim Restabfall, sondern auch effiziente operative Abläufe, etwa im Rahmen des Behälteränderungsdienstes.
Behältergemeinschaften können gebildet werden:
Nutzer mit einem sehr geringen Rest- und/oder Biomüllaufkommen oder mit keinen geeigneten Stellflächen für in der Regel zwei Abfallbehälter (Rest- und Biomülltonne) haben die Möglichkeit,
eine Behältergemeinschaft einzugehen.
Alle Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen bleiben bestehen:
Alle Wertstoffhöfe und Grüngutsammelstellen, die bereits jetzt in den 11 Städten, Gemeinden oder Märkten vorhanden sind, bleiben erhalten, hier können sich lediglich Öffnungszeiten und Annahmespektrum
ändern.
Zeitplan
Ab 03/2025 Bedarfsabfrage
Jeder Grundstückseigentümer erhält ein Schreiben und meldet somit die gewählten Leistungen an
(z. B. Tonnengröße, Behältergemeinschaft, ggf. Befreiung von der Biotonne, Erteilung eines SEPALastschriftmandats usw.)
Ab 10/2025 Tonnenverteilung
Die neuen Abfallbehälter (Rest- und Biomüll) werden durch den AWB Neu-Ulm verteilt. Der Liefertermin wird jedem Grundstückseigentümer rechtzeitig bekannt gegeben.
Ab 01/2026 Start Abfallwirtschaft AWB Neu-Ulm
Ab hier beginnt die neue Zuständigkeit: Der AWB Neu-Ulm nimmt die abfallwirtschaftlichen Aufgaben zurück und beginnt mit der Leerung der Tonnen. Für die operative Durchführung der Einsammlung
hat der AWB als Ergebnis EU-weiter Vergabeverfahren die Fa. Knittel GmbH aus Vöhringen beauftragt, die die Leistungen in der Vergangenheit bereits im Auftrag der Städte und Gemeinden
erbracht hat. Auch deshalb geht der AWB davon aus, dass der Übergang naht- und reibungslos erfolgen wird.
Ab 01/2026 Tonnenrückholung
Die alten und nicht mehr zulässigen Tonnen werden, je nach Stadt, Gemeinde oder Markt durch den aktuellen Eigentümer der Abfallbehälter oder durch den AWB Neu-Ulm, wenn gewünscht gebührenfrei
abgeholt.
Ab 03/2026 erster Vorauszahlungsbescheid
Die Grundstückseigentümer erhalten ihren Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2026