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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Markt Pfaffenhofen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den landesrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.markt-pfaffenhofen.de

Die Website des Markts Pfaffenhofen wird derzeit gemäß BITV 2.0/WCAG 2.1 evaluiert. Sobald die dementsprechenden Prüfberichte vorliegen, werden an dieser Stelle mehr Informationen bereitgestellt.

Anmerkungen zur Nicht-Barrierefreiheit 

Die externen Links auf den Unterseiten verweisen auf Webseiten, deren Inhalte außerhalb der Kontrolle der Verantwortlichen Stelle stehen.

Nur Informationen im PDF-Format sind nicht vollständig mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei:

Es handelt sich ausschließlich um PDF-Dokumente:

  • Formulare/Anträge mit Anlagen
  • Flyer und Broschüren
  • Protokolle und Niederschriften (Ausschüsse, Stadt- bzw. Gemeinderatsversammlung, Arbeitskreise)
  • Haushaltspläne, Nachtragshaushaltspläne, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
  • Informationen zu den Wahlen vor 2018
  • Organigramm der Gremien
  • Verwaltungsgliederungsplan
  • Bebauungspläne (B-Pläne) mit allen Anlagen
  • Flächennutzungsplan (Änderungen, Erläuterung, Begründung)
  • Landschaftsplan
  • Ausgleichsflächen (Kataster, Übersichtsplan)
  • Klimaschutz (Konzept, Entwicklung, Teilkonzept)
  • Städtebauförderungsprogramm
    - alle Planungsgrundlagen (Konzepte, vorbereitende Untersuchungen)
    - Dokumentationen, Protokolle
    - Sanierungssatzung, Masterplan

Durchsetzungsverfahren/Beschwerderechte

Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen zu wenden, wenn Sie die Einhaltung der Anforderungen aus Artikel 7 der Richtlinie EU 2016/2102 in Frage stellen:

Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen

Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München

Telefon:        +49 89 2129-1111
Fax:                +49 89 2129-1113
Mail:               service@geodaten.bayern.de
Webseite:     www.ldbv.bayern.de

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.