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Kommunale Wärmeplanung für Pfaffenhofen an der Roth und Ortsteile

Im Rahmen der Wärmeplanung wird die aktuelle Wärmeversorgung analysiert und Möglichkeiten zur Nutzung von erneuerbaren Wärmequellen erarbeitet.

Die kommunale Wärmeplanung trägt dazu bei, dass die Wärmeversorgung effizient, umweltfreundlich, bezahlbar und zukunftssicher ist. Sie erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, wirtschaftlicher Effizienz und ökologischer und sozialer Belange.

Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist der Markt Pfaffenhofen an der Roth verpflichtet, seine Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen. Gemeinsam mit der Firma e-con aus Memmingen erstellen wir aktuell den Wärmeplan. Dieser wird nach Ende der Bearbeitung allen Bürger*innen auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem der Plan regelmäßig weiterentwickelt wird, um sich an neue Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen.

Weitereführende Informationen zum Thema kommunale Wärmeplanung und der rechtlichen Umsetzung finden Sie auf den Seiten des  Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/.

Entwicklungen/ Zeitplan für die Kommunale Wärmeplanung in Pfaffenhofen a.d.Roth

  • 26.10.2023: Beschluss des Marktgemeinderates zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für das Gemeindegebiet des Marktes Pfaffenhofen a.d.Roth
  • 23.10.2024: Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung
  • November 2024 – März 2025: Privateigentümer und Gewerbetreibende werden mittels Erhebungsbögen hinsichtlich deren Energieverbrauchsdaten angefragt.
  • Juni 2025: Veröffentlichung der Einteilung des Gemeindegebietes in verschiedene Teilgebiete zur weiteren Untersuchung

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