Sprungziele

Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) werden alle Städte und Gemeinden in Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 30.07.2028 einen Kommunalen Wärmeplan aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben.

Der Kommunale Wärmeplan soll aufzeigen, wie die im Gemeindebereich benötigte Versorgung mit Wärmeenergie für Raumwärme und Warmwasser zukünftig klimaneutral und kostengünstig erfolgen kann.

Der Marktgemeinderat hat den Kommunalen Wärmeplan in der Sitzung vom 23.04.2026 in Kraft gesetzt. Der Kommunale Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten. Dies bedeutet, dass durch den Kommunalen Wärmeplan keine Pflicht zur Änderung der individuellen Wärmeversorgung eines Gebäudes besteht. 

Der Kommunale Wärmeplan liegt in Form eines Gesamtberichts vor. Neben dem Gesamtbericht wurden auch Steckbriefe für einzelne Versorgungsgebiete erarbeitet. Aus diesen geht hervor, wie sich in den einzelnen Gebieten die voraussichtliche Wärmeversorgung darstellen wird.

Der Gesamtbericht sowie die Steckbriefe können hier heruntergeladen werden:

Weiterführende Informationen zum Thema Kommunale Wärmeplanung und der rechtlichen Umsetzung finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/.

Machbarkeitsstudie zu möglichen Wärmenetzen

Nach dem Vorliegen des Kommunalen Wärmeplanes wird für die als „Prüfgebiet Wärmenetzneubau“ ausgewiesenen Versorgungsgebiete eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser wird die Realisierbarkeit eines Wärmenetzneubaus nach wirtschaftlichen und technischen Aspekten näher betrachtet. Das Vorliegen eines positiven Ergebnisses bedeutet aber noch nicht automatisch, dass auch tatsächlich ein Wärmenetz gebaut wird. Diese hängt noch von weiteren Faktoren wie verfügbaren Fördermitteln, Anschlussbereitschaft der Anlieger, Wärmequellenangebot, etc. ab.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden nach aktuellem Stand Ende 2026 vorliegen. Diese sollen anschließend bei einer Informationsveranstaltungen präsentiert werden.

Entwicklungen/Zeitplan für die Kommunale Wärmeplanung in Pfaffenhofen a.d.Roth

  • 26.10.2023: Beschluss des Marktgemeinderates zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für das Gemeindegebiet des Marktes Pfaffenhofen a.d.Roth
  • 23.10.2024: Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung
  • November 2024 – März 2025: Privateigentümer und Gewerbetreibende werden mittels Erhebungsbögen hinsichtlich deren Energieverbrauchsdaten angefragt.
  • Juni 2025: Veröffentlichung der Einteilung des Gemeindegebietes in verschiedene Teilgebiete zur weiteren Untersuchung
  • Anfang 2026: Veröffentlichung des Entwurf des kommunalen Wärmeplanes – Beteiligung der betroffenen Unternehmen
  • 26.01.2026 bis 28.02.2026: Öffentlichkeitsbeteiligung 
  • 23.04.2026: Inkraftsetzung des kommunalen Wärmeplanes und Veröffentlichung
  • April bis Dezember 2026: Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu möglichen Wärmenetzen
  • Ende 2026: Informationsveranstaltung über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu möglichen Wärmenetzen

Beratungsangebot der Regionalen Energieagentur Ulm gGmbH

Die Regionale Energieagentur Ulm gGmbH kann für eine kostenfreie und unabhängige Erstberatung hinsichtlich der Wärmeversorgung einzelner Immobilien angefragt werden. 

Tel.: 0731/79033080
E-Mail: info@regionale-energieagentur-ulm.de
Internet: www.regionale-energieagentur-ulm.de