Kommunale Wärmeplanung für Pfaffenhofen an der Roth und Ortsteile
Beteiligung
Im Zeitraum vom 26.01.2026 bis zum 28.02.2026 liegt der Entwurf des Kommunalen Wärmeplanes des Marktes Pfaffenhofen a.d.Roth öffentlich aus.
Während des genannten Zeitraums kann dieser während der regulären Dienststunden im Rathaus, Kirchplatz 6, 89284 Pfaffenhofen a.d.Roth (Zimmer 7) eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit zum Download.
Stellungnahmen können im Rahmen der eigenen Zuständigkeit beziehungsweise Betroffenheit abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen begründet werden, damit die Inhalte nachvollzogen werden können. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und können nach Abwägung der verschiedenen öffentlichen und privaten Belange in den Kommunalen Wärmeplan einfließen. Nicht fristgerecht eingegangene oder nicht sachdienliche Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Kommunalen Wärmeplanes unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass abgegebene Stellungnahmen inklusive der angegebenen Daten und Informationen durch die Verwaltung sowie den beauftragten Dienstleister ausgewertet und verarbeitet werden. Für die Abwägung werden der (Unternehmens-)Name, der Ortsteil sowie das vorgebrachte Anliegen in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung genannt.
Stellungnahmen können bis zum 28.02.2026 abgegeben werden. Die Abgabe kann per E-Mail an folgende Mailadresse erfolgen: bauamt@vg-pfaffenhofen.de
Alternativ können Stellungnahmen auch direkt an das Rathaus (Adresse siehe oben) gesendet oder dort abgegeben werden.
Ablauf
Die kommunale Wärmeplanung trägt dazu bei, dass die Wärmeversorgung effizient, umweltfreundlich, bezahlbar und zukunftssicher ist. Sie erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, wirtschaftlicher Effizienz und ökologischer und sozialer Belange.
Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist der Markt Pfaffenhofen an der Roth verpflichtet, seine Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen. Gemeinsam mit der Firma e-con aus Memmingen erstellen wir aktuell den Wärmeplan. Dieser wird nach Ende der Bearbeitung allen Bürger*innen auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem der Plan regelmäßig weiterentwickelt wird, um sich an neue Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen.
Weitereführende Informationen zum Thema kommunale Wärmeplanung und der rechtlichen Umsetzung finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/.
Entwicklungen/Zeitplan für die Kommunale Wärmeplanung in Pfaffenhofen a.d.Roth
- 26.10.2023: Beschluss des Marktgemeinderates zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für das Gemeindegebiet des Marktes Pfaffenhofen a.d.Roth
- 23.10.2024: Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung
- November 2024 – März 2025: Privateigentümer und Gewerbetreibende werden mittels Erhebungsbögen hinsichtlich deren Energieverbrauchsdaten angefragt.
- Juni 2025: Veröffentlichung der Einteilung des Gemeindegebietes in verschiedene Teilgebiete zur weiteren Untersuchung
- Anfgang 2026: Veröffentlichung des Entwurf des kommunalen Wärmeplanes – Beteiligung der betroffenen Unternehmen
- Frühjahr 2026: Beschluss und Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplanes
- Anschließend: Informationsveranstaltung