Hinweise

Hinweis zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen
Wir bitten alle Nutzer der öffentlichen Grünanlagen um gegenseitige Rücksichtnahme und darum, die in der Grünanlagensatzung getroffenen Regelungen einzuhalten. Hunde sind an der Leine zu führen und Hinterlassenschaften immer zu beseitigen! An vielen Stellen im Marktbereich sind hierzu sog. DogStations installiert. Berücksichtigen Sie auch, dass das Fahrradfahren nur auf entsprechend gekennzeichneten Wegen erlaubt ist. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können geahndet werden. Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hinweis zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und zur Sicherung der Gehbahnen im Winter
Der Markt Pfaffenhofen a.d. Roth hat eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung erlassen (3.3.2016). Diese Verordnung sieht vor, dass zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz die Gehbahnen in einem sicheren Zustand zu erhalten sind. Die Gehbahnen sind die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen, aber auch die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straße in einer Breite von 1 m, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
Nach § 10 der Verordnung müssen die Eigentümer diese Flächen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten Mitteln bestreuen oder das Eis beseitigen. Dabei sind diese Maßnahmen bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren von Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wenn Eigentümer (ggf. Mieter) des Grundstückes dieser Verpflichtungen der Verordnung nicht oder nicht ausreichend nachkommen, für den dementsprechenden Verstoß ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Die fehlende oder nicht rechtzeitige Sicherung der Gehbahnen kann nach § 13 Nr. 3 der Verordnung mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € belegt werden. Im Interesse der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer möchten wir Sie gerne bitten, die obigen Hinweise zu beachten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.