Hinweise zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen

Wir bitten alle Nutzer der öffentlichen Grünanlagen um gegenseitige Rücksichtnahme und darum, die in der Grünanlagensatzung getroffenen Regelungen einzuhalten. Hunde sind an der Leine zu führen und Hinterlassenschaften zu beseitigen! Berücksichtigen Sie auch, dass das Fahrradfahren nur auf entsprechend gekennzeichneten Wegen erlaubt ist. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können geahndet werden. Haben Sie vielen Dank für Ihr Verständnis.