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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim
VG Pfaffenhofen a.d.Roth

Rathaus Holzheim

Vesna Kling

Bürgerservice Holzheim

Bernadette Schmid

Bürgerservice Pfaffenhofen, Einwohner- und Passwesen, Standesamt

Renate Schweiggert

Bürgerservice Pfaffenhofen, Einwohner- und Passwesen, Friedhofsverwaltung, Gewerbeamt

Heidrun Sonntag

Bürgerservice Holzheim

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