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Markt Pfaffenhofen a.d.Roth

Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Bürgerservice Pfaffenhofen / Holzheim
VG Pfaffenhofen a.d.Roth

Rathaus Holzheim

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