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Montag 09:00 - 12:00
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Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
Stand: 14.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Fachbereichsleitung, Standesamt, Ordnungswesen, Wahlen
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