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Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers
In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.
Stand: 13.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)