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Verfahrensfreies Bauvorhaben; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung
Sie planen ein verfahrensfreies Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Stand: 23.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)