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Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
Mittwoch 09:00 - 12:00 und 15:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 12:00
Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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