Aktuelle Informationen zur Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm

Die Führerscheinstelle im Landratsamt Neu-Ulm arbeitet nach wie vor mit Hochdruck daran, die aktuellen Anträge abzuarbeiten. Hierfür wurden bereits neue Mitarbeitende eingestellt, weitere sollen noch folgen. Zudem helfen Mitarbeitende aus anderen Bereichen aktuell aus.
Weiter bittet die Führerscheinstelle dringend darum, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Der Antrag kann bereits sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Um weitere Kapazitäten auf die Bearbeitung der Anträge zu konzentrieren und so die Rückstände so schnell wie möglich aufzuarbeiten, bleibt die Führerscheinstelle bis auf Weiteres mittwochs geschlossen – dies umfasst sowohl den Besucherverkehr, als auch die telefonische Erreichbarkeit. Zudem sind die Mitarbeitenden telefonisch nur während der Öffnungszeiten des Landratsamts (außer mittwochs) erreichbar: Montag, Dienstag und Freitag von 07:30-12:30 Uhr sowie Donnerstag von 07:30-17:30 Uhr. Zudem bittet die Führerscheinstelle auch darum, von telefonischen Anfragen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand der eingereichten Anträge abzusehen. Dadurch können die vorhandenen Kapazitäten zur Bearbeitung genutzt werden. Sobald der Führerschein abholbereit ist, erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung.
Zudem bittet die Führerscheinstelle um die Beachtung folgender Hinweise und Informationen:
Sie können alle Anträge, bis auf den internationalen Führerschein, schriftlich per Post oder über Einwurf in den Briefkasten am Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich (bzw. nur zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins).
Bitte achten Sie bei der Antragstellung unbedingt darauf, die erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage bei den jeweiligen Dienstleistungen der Führerscheinstelle unter https://www.landkreis-nu.de/Dienstleistungen-Fuehrerscheinstelle. Antragsformulare können Sie dort herunterladen. Diese erhalten Sie in Papierform auch bei Ihren jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Zudem liegen die Formulare im Erdgeschoss des Landratsamtes Neu-Ulm im Foyer aus.
Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte schriftlich (per Post oder E-Mail) und verwenden Sie das auf unserer Homepage zu findende Formular Änderungsantrag.
Wir bedanken uns für das Verständnis!
PM des Landkreises Neu-Ulm