Bericht aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.09.2025

Am 15. September fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen die erste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses nach der Sommerpause statt. Zur Diskussion standen 12 öffentliche Themen und ein nichtöffentlicher Punkt.
TOP-Nr. 1: Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 37/5 Gem. Pfaffenhofen - Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Der Bauvoranfrage zu dem Bauvorhaben wurde bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ferner liegt mittlerweile ein Bauvorbescheid vor. Nun ging der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ein, da das Vorhaben sich in unmittelbarer Nähe zu einem Bodendenkmal befindet. Aufgrund der ablaufenden Frist hat der Markt Pfaffenhofen das gemeindliche Einvernehmen hierzu als Akt der laufenden Verwaltung erteilt und die entsprechende Stellungnahme an das Landratsamt Neu-Ulm bereits weitergeleitet. Das Gremium wurde hierüber informiert.
TOP-Nr. 2: Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 54/2 Gem. Kadeltshofen
Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhauses. Ferner ist eine Doppelgarage geplant. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über den Privatweg Flur-Nr. 55/4 sowie der Kanal-und Wasserleitungsanschluss. Die notwendigen Grunddienstbarkeiten und Sondervereinbarungen hierfür sind Voraussetzung für eine gesicherte Erschließung. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass für das Hinterliegergrundstück die notwenigen Grunddienstbarkeiten und Sondervereinbarungen für die Erschließung geschlossen werden.
TOP-Nr. 3:Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 190 Gem. Volkertshofen
Geplant ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle mit einer Fläche von 21 m x 12 m. Das Gremium stimmte dem Vorhaben zu.
TOP-Nr. 4: Neubau eines Carports mit Garagenteil auf dem Grundstück Flur-Nr. 346, 349 Gem. Erbishofen
Geplant ist die Errichtung eines Garagengebäudes sowie einem anschließenden Technikraum und einem WC. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Die Genehmigungsfreistellung ist somit möglich. Der Ausschuss nahm den Neubau zur Kenntnis.
TOP-Nr. 5: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 10/2, 10 Gem. Volkertshofen
Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten. Auf der Ostseite sind zwei Gauben geplant, auf der Westseite sollen vier Balkone entstehen. Es werden 12 Stellplätze hergestellt. Die Stellplätze 1-10 sind an der östlichen bzw. südlichen Grundstücksgrenze geplant. Die Zufahrt soll entlang der nördlichen Grenze auf dem Grundstück selbst erfolgen. Außerdem werden noch zwei weitere Stellplätze im südöstlichen Grundstückseck entlang dem Mittleren Eschachweg hergestellt. Bereits im Vorfeld wurde beim Markt Pfaffenhofen eine Erklärung der Anwohner im Mittleren Eschachweg eingereicht, wonach der Baukörper sich nicht in die nähere Umgebung einfüge und die verkehrliche Erschließung nicht ausreichend gewährleistet sei. Da der Weg ohnehin schmal sei komme es schon jetzt zu Problemen. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss nach eingehender Diskussion mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern.
TOP-Nr. 6: Anbringung und Änderung einer Werbeanlage auf dem Grundstück 128/19 Gem. Pfaffenhofen
Bei der Werbeanlage über dem Eingangsbereich handelt es sich um eine Einzelbuchstabenanlage auf einer weißen Blende. Die Ausleuchtung erfolgt durch LED. Außerdem wurde ein Ausgangs-/Eingangsportal erstellt, ausgeleuchtet mit LED. Beides wurde bereits errichtet. Es handelt sich somit um eine nachträgliche Genehmigung. Das Gremium erteilte nachträglich seine Zustimmung.
TOP-Nr. 7: Nutzungsänderung einer Fahrzeughalle zur Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 295/1, 295/3 Gem. Raunertshofen
Ursprünglich wurde die Halle als Fahrzeughalle in Stahlkonstruktion mit einem Satteldach (DN 15°) in der Bauausschusssitzung am 07.06.2021 beraten und vom Landratsamt genehmigt. Jedoch wurde diese mit einem Pultdach (DN 5°) gebaut. Außerdem soll nun die Halle zur Lagerhalle umgenutzt werden. Der Ausschuss stimmte der Nutzungsänderung zu und erteilte nachträglich das Einvernehmen zur geänderten Dachausführung.
TOP-Nr. 8: Neubau eines Einfamilienhauses und Errichtung von 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 61/1 Gem. Kadeltshofen
Geplant ist der Neubau eines zweigeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhauses. Östlich ist zusätzlich noch ein Windfang im Eingangsbereich geplant. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Es werden zwei Stellplätze hergestellt. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte dem Neubau das gemeindliche Einvernehmen.
TOP-Nr. 9: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf den Grundstücken Flur-Nr. 15 und 16 Gem. Erbishofen - Tektur der Stellplätze
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12. Mai 2025 wurde das Bauvorhaben bereits zum dritten Mal behandelt. Auch diesmal wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Der Ausschuss stellte jedoch in Aussicht, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die Zufahrtssituation überarbeitet wird. Konkret wurde gefordert, dass eine einzige, gemeinsame Ein- und Ausfahrt zu den Stellplätzen 1 bis 6 auf dem Grundstück geschaffen wird, sodass eine individuelle Anfahrt jedes Stellplatzes über die Erbishofener Straße ausgeschlossen ist. Die geänderten Planunterlagen, die diese Vorgabe berücksichtigen, wurden inzwischen eingereicht. Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Vorhaben daraufhin abschließend zugestimmt.
TOP-Nr. 10: Errichtung eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Flur-Nr. 26/1 Gem. Berg - Antrag auf isolierte Befreiung
Die bestehende Hecke entlang der südlichen Grundstücksgrenze soll entfernt werden. Geplant ist die Errichtung eines Sichtschutzes aus Mauerstein mit einer Höhe von 1,90 m, sowie Rost Paneelen mit jeweils einer Höhe von ebenfalls 1,90 m. Abschließend ist ein Doppelstabmattenzaun mit einer Bepflanzung geplant. Laut Bebauungsplan sind lediglich Einfriedungen mit einer Höhe einschließlich Sockel von 1,20 m zulässig. Außerdem sind entlang der öffentlichen Verkehrsfläche nur Holzzäune als Scherenzäune oder senkrechte Latten zulässig. Hierfür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Das Gremium stimmte dem Antrag nicht zu.
TOP-Nr. 11: Bericht aus der Straßenverkehrsschau sowie Umsetzung von Maßnahmen
Am 30. Juli 2025 fand im Bereich des Marktes Pfaffenhofen die turnusmäßige Straßenverkehrsschau statt, die alle zwei Jahre durchgeführt wird. Anwesend waren Vertreter der unteren
Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Neu-Ulm, des Staatlichen Bauamtes Krumbach sowie der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen. Die Ergebnisse wurden in der Sitzung besprochen.
Ein Thema war die Positionierung der Ortstafel in der Berger Straße. Die Teilnehmer der Verkehrsschau empfahlen, die Tafel weiter nördlich zu versetzen, da sie sich derzeit auf Höhe des Kindergartens befindet. Der Ausschuss folgte dieser Empfehlung und beschloss, die Ortstafel oberhalb der Hausnummer 51 neu zu platzieren. Die bestehende Tempo-30-Zone bleibt davon unberührt und beginnt weiterhin am Kindergarten.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in den Straßen „Espach“, „Volkertshofener Straße“ und „Erbishofener Straße“ möglich wäre. In der Vergangenheit hatten sich Anlieger sowie Bürgerinnen und Bürger mit entsprechenden Anliegen an die Verwaltung gewandt, da Tempo 50 in diesen Bereichen als zu hoch empfunden wird. Die rechtliche Zuständigkeit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei der Kommune. Eine solche Maßnahme erfordert jedoch eine fundierte und nachvollziehbare Begründung. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass eine solche Begründung schwer zu erbringen ist: Die betroffenen Straßen sind Vorfahrtsstraßen in einem Mischgebiet, es liegen keine relevanten Unfallstatistiken vor. Für die Umsetzung wären zudem etwa zwölf Verkehrszeichen erforderlich. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss beschlossen, auf den genannten Straßen keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vorzunehmen. Dennoch solle eine Geschwindigkeitsmessstelle eingerichtet werden.
TOP-Nr. 12: Errichtung einer Terrassenüberdachung und eines Vordaches, Geländeauffüllung und Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Flur-Nr. 67/10 Gem. Beuren
Geplant ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung um das südwestliche Eck des bestehenden Wohnhauses. Ferner wurde das Gelände aufgeschüttet und eine Stützmauer teilweise hergestellt. Die Trockenmauer soll im Endzustand eine Höhe von 1,60 m erhalten. Außerdem ist eine Photovoltaik-Zaun-Anlage geplant, so so dass sich eine Gesamthöhe von 2,75 m gegenüber der ursprünglichen Geländehöhe ergibt. Aufschüttungen sind lt. BBP nur bis zu 1 m zulässig. Stützmauern sind nur bis zu 75 cm zulässig bzw. bis zu einer Höhe von 1,20 m, wenn ein Versatz und eine Bepflanzung erfolgen. Hierfür wären jeweils Befreiungen von den Festsetzungen des BBP erforderlich. Außerdem sind lt. BBP Einfriedungen zur offenen Landschaft als lebende Einfriedungen auszuführen oder als eingegrünte Maschendrahtzäune. Hierfür wäre dann ebenfalls eine Befreiung erforderlich. Der Bau- und Umweltausschuss entsagte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen, die notwendigen Befreiungen wurden nicht erteilt.
Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet voraussichtlich am 20.10.2025 statt.