Bericht aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.07.2026

Am 13. Juli fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Über folgende Punkte wurde beraten:
TOP 1: Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Flur-Nr. 102/63 Gem. Pfaffenhofen – Antrag auf isolierte Befreiung
Beantragt wurde die Errichtung eines Sichtschutzzaunes entlang der südlichen Grundstücksgrenze mit einer Länge von insgesamt 24 Metern. Aufgrund des bestehenden Bebauungsplans „Rehgräble-Süd“ war eine Befreiung erforderlich. Der Ausschuss stellte fest, dass weder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, wird noch der Zaun von der Straße aus wesentlich in Erscheinung tritt und erteilte mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen sowie die beantragte Befreiung.
TOP 2: Anbau einer Garage mit Einliegerwohnung und Anbau eines Balkons auf dem Grundstück Flur-Nr. 312/4 Gem. Roth – Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
Für das bereits im Jahr 2022 behandelte und zwischenzeitlich genehmigte Vorhaben wurde eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt, da die Baumaßnahme bislang nicht umgesetzt werden konnte. Geplant ist weiterhin der Anbau einer Garage mit Einliegerwohnung sowie eines Balkons. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 3: Neubau einer land- und forstwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 604 Gem. Beuren
Im Außenbereich der Gemarkung Beuren soll eine Maschinenhalle mit einer Grundfläche von rund 90 Quadratmetern und einer Höhe von 4,70 Metern errichtet werden. Das Gebäude wird mit einem flach geneigten Pultdach ausgeführt und soll der Unterbringung land- und forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte dienen. Da die Nachbarunterschriften vollständig vorlagen und dem Vorhaben keine gemeindlichen Belange entgegenstehen, wurde das Einvernehmen erteilt. Eine Privilegierung wird im weiteren Verfahren geprüft.
TOP 4: Neubau einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur-Nr. 689 Gem. Volkertshofen
Der Verein für Gartenbau und Landespflege plant die Errichtung einer Gartenhütte mit einer Grundfläche von etwa 29 Quadratmetern. Das Vorhaben befindet sich gem. Flächennutzungsplan auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich. Das Gebäude soll mit einem Satteldach ausgeführt werden. Der Ausschuss erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Ob eine Privilegierung zum Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB vorliegt, wird im Genehmigungsverfahren durch die Genehmigungsbehörde geprüft.
TOP 5: Neubau einer Kühlzelle und Carport mit Kältetunnel auf dem Grundstück Flur-Nr. 335 Gem. Pfaffenhofen
Im Gewerbegebiet „A1“ ist die Erweiterung eines Betriebes durch die Errichtung eines zusammenhängenden Gebäudekomplexes bestehend aus Doppelcarport für Kühlfahrzeuge, Kältetunnel, Frosträumen und Technikraum geplant. Für die Umsetzung muss die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten werden. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen als auch die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
TOP 6: Sanierung und Erweiterung des bestehenden Einfamilienhauses durch Anbau und Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 59/13 Gem. Kadeltshofen
Das bestehende Wohnhaus soll umfassend saniert und modernisiert werden. Hierzu wird das bisherige Satteldach entfernt und durch ein Flachdach ersetzt. Zusätzlich sind ein Anbau sowie der Neubau einer Doppelgarage vorgesehen. Eine notwendige Abstandsflächenübernahmeerklärung des betroffenen Nachbarn wurde vorgelegt. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 7: Rückbau des landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit Büroräumen und Lagerhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 33 Gem. Biberberg
Geplant ist der Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes mit Wohnhaus, Büroflächen und Lagerhalle für ein Elektroinstallationsunternehmen. Besonders berücksichtigt werden müssen die unmittelbare Nähe zur Kirche St. Andreas sowie mögliche denkmalschutzrechtliche Belange. Der Ausschuss sah die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens als gegeben an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 8: Errichtung einer PV-Anlage auf dem Grundstück Flur-Nr. 15 Gem. Pfaffenhofen – Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
Auf einem landwirtschaftlichen Gebäude in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Martin soll eine Photovoltaikanlage mit insgesamt 54 Modulen installiert werden. Da sich das Vorhaben im Umfeld eines Boden- und Baudenkmals befindet, ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Der Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 9: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 53 Gem. Kadeltshofen
Beantragt wurde die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Walmdach sowie einer Doppelgarage mit angeschlossenem Abstellraum. Die erforderlichen Grunddienstbarkeiten und Vereinbarungen zur Ver- und Entsorgung liegen vor. Nachdem auch sämtliche Nachbarunterschriften eingereicht wurden, erteilte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 10: Erweiterung einer bestehenden Heizanlage zur kommunalen Versorgung auf dem Grundstück Flur-Nr. 852 Gem. Beuren – Tekturplanung des bereits genehmigten Bauvorhabens
Für die bereits genehmigte Erweiterung der Nahwärmeversorgung wurden geänderte Planungen eingereicht. Vorgesehen ist insbesondere die Ergänzung der bestehenden Anlage um eine Wärmepumpe mit einer Leistung von 500 kW einschließlich Containerlösung, Rückkühler und Trafohaus. Der Ausschuss begrüßte die Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeversorgung und erteilte für die Tekturplanung das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 11: Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer alten Sägemühle zum Kulturzentrum mit Stellplätzen auf den Grundstücken Flur-Nr. 778/2, 779, 780, 780/1, 780/2, 781/1, 782, 821/1 und 822 Gem. Beuren
Die ehemalige Sägemühle in Beuren soll zu einem kulturellen Veranstaltungsort weiterentwickelt werden. Geplant ist die Umnutzung für private und öffentliche Veranstaltungen, die Nutzung der beiden bestehenden Wohnhäuser als Gästehäuser sowie die Einrichtung eines Biergartens im Bereich des früheren Stadels. Darüber hinaus sind Stellplatzanlagen vorgesehen, um den künftig entstehenden Besucherverkehr aufnehmen zu können. Mit dem Projekt soll ein Treffpunkt für kulturelle und gesellschaftliche Belange geschaffen werden, der die historische Anlage langfristig erhält und einer neuen Nutzung zuführt. Im Rahmen der Bauvoranfrage wurden insbesondere Fragen zur künftigen Nutzung, Erschließung und Stellplatzsituation behandelt. Der Ausschuss nahm die Bauvoranfrage zur Kenntnis und stellte das gemeindliche Einvernehmen für ein späteres Genehmigungsverfahren in Aussicht.
TOP 12: Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 313 Gem. Pfaffenhofen – Zustimmung nach § 246e Abs. 2 i. V. m. § 36a BauGB (Bauturbo)
Der Ausschuss befasste sich erneut mit einer Bauvoranfrage für ein Mehrgenerationenhaus im Außenbereich von Pfaffenhofen. Das Vorhaben war bereits in den Jahren 2022 und 2026 aufgrund städtebaulicher Bedenken, der Lage auf einer Grünfläche, der Nähe zum Überschwemmungsgebiet sowie der nicht gesicherten wasserleitungstechnischen Erschließung kritisch beurteilt und abgelehnt worden. Im Rahmen der aktuellen Beratung wurde geprüft, ob eine Zustimmung nach den Regelungen des „Bauturbos“ möglich ist. Hierzu erfolgte eine ausführliche Diskussion unter Berücksichtigung der vom Markt Pfaffenhofen festgelegten Entscheidungskriterien. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mehrheitlich abgelehnt.
TOP 13: Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 357 Gem. Niederhausen – Zustimmung nach § 246e Abs. 2 i. V. m. § 36a BauGB (Bauturbo)
Der Bau- und Umweltausschuss befasste sich mit einer Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses im Außenbereich von Niederhausen. Das Grundstück liegt laut Flächennutzungsplan auf einer Grünfläche mit Baumbestand. Im Rahmen der Beratung wurde geprüft, ob dem Vorhaben im Zuge der Regelungen und Richtlinien zur Anwendung des „Bauturbos“ zugestimmt werden kann. Dabei wurden die Lage im Außenbereich, die Vorgaben des Flächennutzungsplans sowie die geplante dingliche Sicherung der Leitungsrechte berücksichtigt. Eine städtebauliche Empfehlung, nachdem das Vorhaben als Ortsrandabrundung bewertet wird, liegt vor. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
TOP 14: Bauvoranfrage zum Neubau eines Milchviehstalles auf dem Grundstück Flur-Nr. 190 Gem. Volkertshofen – Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids
Der Ausschuss behandelte den Antrag auf erneute Verlängerung eines bestehenden Bauvorbescheids für den Neubau eines Milchviehstalles in der Gemarkung Volkertshofen. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2024 verlängert. Da das Vorhaben bislang nicht umgesetzt wurde, beantragte der Bauherr erneut eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Das Grundstück befindet sich auf einer landwirtschaftlichen Fläche im Außenbereich. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte dem Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 15: Grundsatzbeschluss über die Mindestbreiten von öffentlichen Feld- und Waldwegen im Zuge von Neuvermessungen
Im Gemeindegebiet bestehen verschiedene öffentliche Feld- und Waldwege, deren Grenzen teilweise noch nicht nach heutigen Standards vermessen und abgemarkt sind. Im Zuge künftiger Grundstücksvermessungen kann daher die Frage entstehen, welche Breite für die betroffenen Wege festzulegen ist. Um für künftige Verfahren eine einheitliche Grundlage zu schaffen, beschäftigte sich der Ausschuss mit der Festlegung von Mindestbreiten für unterschiedliche Wegekategorien. Nach Auskunft des Bayerischen Gemeindetags fordert die Rechtsprechung grundsätzlich eine Mindestbreite von 2,5 Metern. Da diese Breite in der Praxis häufig nicht ausreichend erscheint, sprach sich die Verwaltung für größere Regelbreiten aus. Der Ausschuss fasste daraufhin einen Grundsatzbeschluss und legte fest, dass Ortsverbindungswege künftig grundsätzlich mit einer Breite von 5 Metern und sonstige Feld-, Wald- und Graswege nach Möglichkeit mit einer Breite von 4 Metern berücksichtigt werden sollen. Diese Regelung schafft künftig eine einheitliche Handhabung bei Vermessungsverfahren im Gemeindegebiet.
Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet vrsl. am 14. September 2026 statt.