Bericht aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 15.06.2026

Am 15. Juni fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen die erste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit dem neuen Gremium statt. Zur Diskussion standen 8 öffentliche Themen und 3 nichtöffentliche Punkte.
TOP 1: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 10, 10/2 Gem. Volkertshofen
Dieses Bauvorhaben wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.09.2025 behandelt. Zum damaligen Zeitpunkt war ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten geplant. Das gemeindliche Einvernehmen wurde u.a. aus Gründen der Einfügung und Verkehrserschließung nicht erteilt. Nun wurde ein neuer Bauantrag eingereicht. Es wurden einige Veränderungen im Vergleich zu den damals eingereichten Bauantragsunterlagen vorgenommen. Geplant ist nun die Errichtung eines zweigeschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten. Auf der Westseite sind zwei Balkone geplant. Es werden 10 Stellplätze nachgewiesen. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte bei Stimmengleichheit gegen das Vorhaben.
TOP 2: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Flur-Nr. 206/31 Gem. Pfaffenhofen
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses. Südlich des Wohngebäudes ist eine Garage mit Flachdach vorgesehen. Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl nötig. Die gemäß der Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Satzung wird mit insgesamt drei Stellplätzen erfüllt. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen und Zustimmung für die erforderliche Befreiung.
TOP 3:Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 1074/1 Gem. Roth
Geplant ist die Errichtung eines nicht unterkellerten Wohnhauses. Auf der Südseite ist eine Schleppdachgaube und auf der Nordseite eine Zwerchgaube. Ferner wird östlich des Wohnhauses ein Carport sowie ein anschließender Geräte-/Fahrradraum mit begrüntem Flachdach hergestellt. Es werden zwei Stellplätze auf dem Grundstück errichtet. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Der Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 4: Neubau von Tinyhäusern im 3D-Druckverfahren und einem Heiz- und Technikraum auf dem Grundstück Flur-Nr. 27/2 Gem. Kadeltshofen
Geplant ist die Errichtung von fünf Tinyhäusern im 3D-Druckverfahren im westlichen Teil des Grundstücks.
Alle Tinyhäuser werden mit einem Dachfenster und einer PV-Anlage errichtet. Ferner ist im Südwestlichen Grundstückseck noch ein Technik- und Heizraum geplant. Es werden insgesamt fünf Stellplätze hergestellt. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Das Gremium erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 5: Änderung des bestehenden Gartenzauns auf dem Grundstück Flur-Nr. 120/11 Gem. Pfaffenhofen - Antrag auf isolierte Befreiung
Geplant ist der Wechsel des bestehenden Gartenzauns durch einen Doppelstabmattenzaun. Die Höhe beträgt 1,80 m als Sichtschutz zur Terrasse von der Straße aus. Der Sichtschutzzaun wird hinterpflanzt.
Gemäß Bebauungsplan sind nur Einfriedungen (Maschendrahtzäune) mit einer max. Höhe von 60 cm auf einem höchstens 20 cm Sockel zulässig. Hierfür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Der Bau- und Umweltausschuss versagte das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 6: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flur-Nr. 206/29 Gem. Pfaffenhofen
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines unterkellerten, zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung im Kellergeschoss vorgesehen. Die gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden vollständig auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Insgesamt werden vier Stellplätze hergestellt, sodass die Vorgaben der Stellplatzsatzung eingehalten sind. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans. Sämtliche planungsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten. Somit ist die Bearbeitung im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich. Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Pfaffenhofen nahm den Neubau zur Kenntnis.
TOP 7: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 220/14 Gem. Pfaffenhofen
Geplant ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses ohne Unterkellerung. Nördlich des Wohnhauses soll eine Doppelgarage errichtet werden. Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind somit erfüllt. Für die Verwirklichung des Vorhabens wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt hinsichtlich der Überschreitung der festgesetzten Baugrenze, der Dachneigung, der Ausführung eines Walmdaches und einer Abweichung von der festgesetzten Firstrichtung. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen und die erforderlichen Befreiungen.
TOP 8: Weiteres Vorgehen zur Wegverbindung Pestalozzistraße
Auf der vergangenen Bürgerversammlung für Pfaffenhofen wurde angeregt, die Wegeverbindung zwischen der Pestalozzistraße, dem Fitzmaurice Weg und dem angrenzenden Radweg zu verbessern. Es handelt sich hierbei um einen Fußweg, der regelmäßig auch von Radfahrenden genutzt wird. Der Weg ist teilweise geschottert, teilweise mit Gras bewachsen und weist insgesamt eine Länge von ca. 125 Metern auf. Der Abschnitt in Richtung Fitzmaurice Weg beträgt etwa 19 Meter. Insbesondere bei Regen ist der Weg in Teilen nur schwer begehbar, was von Anliegern wiederholt bemängelt wurde. Der Bauhof pflegt den Weg regelmäßig. Nach eingehender Diskussion beschloss das Gremium, dass eine Befestigung nicht anzustreben ist. Unbenommen davon soll weiterhin regelmäßig geschottert werden, insbesondere im Bereich des Einmündungstrichters.
TOP 9: Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk
Der Tagesordnungspunkt wurde auf Beschluss des Gremiums mit in die Tagesordnung aufgenommen. Auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 346/1, 346/2 und 346/3 der Gemarkung Roth sowie Fl.-Nr. 342 der Gemarkung Pfaffenhofen soll eine Anlage zum Vulkanisieren von Natur- oder Synthesekautschuk entstehen. Am westlichen Gebäuderand sollen Silotürme mit einer Höhe von ca. 13,50m angebaut werden. Hierfür erteilte der Bau- und Umweltausschuss die erforderliche Befreiung. Die weitere Stellungnahme der Gemeinde soll als Akt der laufenden Verwaltung erfolgen.
Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet voraussichtlich am 13.07.2026 statt.