Bericht aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 18.05.2026

Am 18. Mai fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen die erste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mit dem neuen Gremium statt. Zur Diskussion standen 12 öffentliche Themen und 3 nichtöffentliche Punkte.
TOP 1: Ersatzbeschaffung eines Pritschenkombis für den gemeindlichen Bauhof
Der vorhandene Pritschenkombi Fiat Ducato (Erstzulassung 11/2013, ca. 142.000 km) hat die letzte TÜV-Hauptuntersuchung nicht bestanden. Ausschlaggebend waren insbesondere Durchrostungen an tragenden Bauteilen. Eine Instandsetzung iat aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, weshalb verschiedene Angebote für eine Ersatzbeschaffung eingeholt wurden. Parallel hierzu wurden Angebote für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs geprüft. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss, die Verwaltung zur Durchführung einer Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs zu ermächtigen. Der Beschaffungspreis soll dabei 25.000 Euro nicht überschreiten.
TOP 2: Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 206/41 Gem. Pfaffenhofen
Geplant ist die Errichtung eines unterkellerten, zweigeschossigen Einfamilienhauses. Westlich des EFH ist eine Flachdach-Doppelgarage geplant. Diese wird extensiv begrünt. Es werden 2 Stellplätze hergestellt. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Alle Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Eine Bearbeitung im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist somit möglich. Der Bau- und Umweltausschuss nahm den Neubau zur Kenntnis.
TOP 3:Genehmigungsfreistellung: Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flur-Nr. 206/48 Gem. Pfaffenhofen
Geplant ist die Errichtung eines nicht unterkellerten, zweigeschossigen Wohnhauses. Ferner ist nördlich des Wohnhauses später eine Doppelgarage mit Abstellraum geplant. An dieser Stelle sollen gem. Planunterlagen vorerst 2 offene Stellplätze hergestellt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind vollständig eingehalten. Eine Bearbeitung im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist somit möglich. Der Ausschuss nahm auch diesen Neubau zur Kenntnis.
TOP 4: Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 335/10 Gem. Pfaffenhofen - Antrag auf isolierte Befreiung
Geplant ist die Errichtung eines Carports. Es handelt sich hier um ein verfahrensfreies Bauvorhaben. Jedoch wird die Baugrenze durch den Neubau überschritten. Hierfür wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Das Gremium erteilte die benötigte Befreiung.
TOP 5: Umbau, Anbau und Sanierung des bestehenden Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit 7 WE auf dem Grundstück Flur-Nr. 89 Gem. Pfaffenhofen- 1. Nachtragsplanung
Die Planunterlagen wurden bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 02.12.2026 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Mittlerweile liegt die Genehmigung durch das Landratsamt Neu-Ulm vor. Nun wurden geänderte Planunterlagen eingereicht. Folgende Änderungen zur vorherigen Genehmigung sollen vorgenommen werden: Verkleinerung des Balkons, Entfall der Dachgaube, Verkleinerung des Anbaus, Wegfall der Überdachung der Dachterrasse, Neuanordnung der Stellplätze. Der Bau- und Umweltausschuss stimmte den Änderungen zu.
TOP 6: Energetische Sanierung eines Wohnhauses; Erneuerung des Dachstuhls mit Errichtung einer Schleppdachgaube, Anbau an das bestehende Wohnhaus und Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Flur-Nr. 129 Gem. Pfaffenhofen - 2. Nachtragsplanung
Die Planunterlagen wurden bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.07.2024 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Mittlerweile liegt die Genehmigung durch das Landratsamt Neu-Ulm vor. Nun wurden geänderte Planunterlagen eingereicht. Folgende Änderung zur vorherigen Genehmigung soll vorgenommen werden: geringfügige Erhöhung der Trauf- und Firsthöhe im Vergleich zum Bestand. Aufgrund der Erhöhung können die erforderlichen Abstandsflächen nicht vollständig auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden. Hierfür wird ein Antrag auf Abweichung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 7: Neubau einer überdachten Dunglege auf dem Grundstück Flur-Nr. 1078/5 Gem. Roth - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
Geplant ist der Neubau einer überdachten Dunglege im nordwestlichen Eck des o.g. Grundstücks.
Das Bauvorhaben wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.11.2021 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Im März 2022 wurde das Vorhaben vom Landratsamt Neu-Ulm genehmigt. Da die Dunglege bis heute nicht verwirklicht wurde, wurde nun ein Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung beantragt. Der Ausschuss stimmte dem Antrag zu.
TOP 8: Bauvoranfrage zum Neubau von zwei freistehenden Einfamilienhäusern mit Garage auf dem Grundstück Flur-Nr. 210/2 Gem. Volkertshofen
Geplant ist die Teilung des Grundstücks und die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit jeweils einer Garage. Zudem wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Im BBP ist eine Mindestgrundstücksgröße von 500 m² festgesetzt. Durch die Teilung des Grundstücks entsteht eine Grundstücksgröße von ca. 420 m². Zudem werden die im BBP festgesetzten Baugrenzen überschritten. Eine Bauvoranfrage zur möglichen Bebauung des Grundstücks mit zwei Einfamilienhäusern wurde bereits in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 20.01.2025 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, unter der Bedingung, dass die verkehrs-, kanal- und wasserleitungstechnische Erschließung des westlich entstehenden Grundstücks über ein Fahrt- und Leitungsrecht geregelt oder über einen abgemarkten Korridor über das östliche Grundstück erfolgt. Eine Erschließung über den östlich gelegenen Weg ist nicht zulässig. Das Genehmigungsverfahren für die damalige Bauvoranfrage wurde mittlerweile eingestellt, da die Bauvorlagen nicht ausreichend waren und auch nicht innerhalb einer angemessenen Frist vervollständigt wurden. Der Bau- und Umweltausschuss erneuerte das gemeindliche Einvernehmen unter den o.g. Bedingungen. Ferner wurden die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt.
TOP 9: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 309/1 Gem. Roth
Geplant ist der Neubau eines nicht unterkellerten, zweigeschossigen Einfamilienhauses sowie die Errichtung eines Carports. Zudem wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Die maximal zulässige Kniestockhöhe beträgt laut Bebauungsplan 0,50 m. Beantragt wird eine Kniestockhöhe von 2,05 m. Zudem sind laut Bebauungsplan für Garagen und Carports ausschließlich Sattel- und Pultdächer zulässig. Beantragt wurde ein Flachdach für den Carport. Es werden insgesamt zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Das Gremium erteilte das gemeindliche Einvernehmen und die nötigen Befreiungen.
TOP 10: Gebietsänderung im Bereich der Gemeinde Nersingen, Landkreis Neu-Ulm und dem Markt Pfaffenhofen, Landkreis Neu-Ulm
Durch den Ausbau des Wirtschaftsweges zwischen Straß und Kadeltshofen wurden die Flurstücksgrenzen neu festgelegt. Infolgedessen verläuft die ursprüngliche Gemeindegebietsgrenze nun innerhalb einheitlich bewirtschafteter Flächen und ist vor Ort nicht mehr eindeutig erkennbar. Das Vermessungsamt schlug daher eine Anpassung der Gebietsgrenze vor. Die Flurstücke 1258/3, 1171/1, 1176/1 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 1177/1 der Gemarkung Kadeltshofen sollen aus dem Gemeindegebiet des Marktes Pfaffenhofen ausgegliedert und dem Gebiet der Gemeinde Nersingen, Gemarkung Straß, zugeordnet werden. Insgesamt handelt es sich um ca. 26 qm. Das Gremium stimmte dem Vorschlag zu und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung weiterer Schritte.
TOP 11: Abbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines 3-gruppigen Kindergartens, Errichtung von 5 Pkw-Stellplätzen auf dem Grundstück Flur-Nr. 18/1 Gem. Kadeltshofen - Vergabe Abbrucharbeiten -
Die Verwaltung hat die Leistungen beschränkt ausgeschrieben und dabei fünf Firmen beteiligt. Bei der Angebotseröffnung lagen zwei Angebot vor und eine Absage. Nach Prüfung und Wertung hat sich die Firma Bock Abbruch-Recycling GmbH aus Babenhausen als wirtschaftlichster Bieter mit einer Gesamtangebotssumme von 46.886,00 € inkl. MwSt. ergeben. Die Abbrucharbeiten sollen nach dem Dorffest in Kadeltshofen erfolgen. Der Ausschuss vergab den Auftrag gemäß dem Angebot.
TOP 12: Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohngebäudes mit Doppelgarage und Betriebshalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 269/1 Gem. Kadeltshofen
Die im Betreff genannte Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.10.2025 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde dabei aus mehreren Gründen nicht in Aussicht gestellt, insbesondere wegen der geplanten Errichtung einer Betriebshalle auf einer vorgesehenen Wohnbaufläche, eines Wohnhauses auf einer Grünfläche, der Bebauung in zweiter und dritter Reihe sowie einer vermuteten fingerförmigen Erweiterung in den Außenbereich. Die inzwischen durchgeführte bauplanungsrechtliche Prüfung hat ergeben, dass sich der Neubau der Betriebshalle im unbeplanten Innenbereich befindet und somit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Laut Betriebsbeschreibung handelt es sich um ein nicht störendes Gewerbe, sodass auch aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Zudem wurde die Zufahrt zur Betriebshalle gegenüber der ursprünglichen Planung nach Süden aus dem Kreuzungsbereich verlegt; dies erfolgte auf Grundlage einer Auflage des Staatlichen Bauamtes Krumbach. Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen ist das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung nun als zulässig einzustufen. Anders stellt sich die Situation beim geplanten Wohnhaus mit Doppelgarage dar. Die bauplanungsrechtliche Prüfung kommt hier zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben dem Außenbereich zuzuordnen ist. Die Voraussetzungen für eine Privilegierung nach § 35 BauGB liegen nicht vor, zudem werden öffentliche Belange beeinträchtigt. So weist der Flächennutzungsplan für den betreffenden Bereich eine Grünfläche aus, womit die geplante Wohnnutzung nicht vereinbar ist. Darüber hinaus sind Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege betroffen, da das Vorhaben einen Eingriff in den Naturhaushalt sowie in das Landschaftsbild im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG darstellt. Auch die ursprünglich vorgesehene Zufahrt zur Staatsstraße wurde vom Staatlichen Bauamt als unzulässig bewertet; diese wurde zwischenzeitlich – analog zur Betriebshalle – angepasst. Insgesamt war die Bauvoranfrage für das Wohnhaus daher zunächst abzulehnen. Zwischenzeitlich hatte das Landratsamt Neu-Ulm jedoch mitgeteilt, dass für das Wohnhaus mit Doppelgarage die Regelungen des sogenannten „Bauturbos“ gemäß § 246e BauGB Anwendung finden könnten. Es wurde daher um eine erneute Stellungnahme gebeten. Beim „Bauturbo“ handelt es sich um eine bis zum Jahr 2030 befristete Experimentierklausel für Wohnbauvorhaben im Außenbereich. Die Anwendung erfolgt im Rahmen einer Kann-Vorschrift, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Voraussetzung ist unter anderem eine gesicherte Erschließung zum Zeitpunkt der Entscheidung, also insbesondere Zufahrt, Wasser- und Abwasserversorgung. Zudem soll sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen und keine unerwünschte städtebauliche Entwicklung, etwa eine fingerförmige Ausdehnung in den Außenbereich, auslösen. Auch sollen keine Präzedenzfälle geschaffen werden, die etwa dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder gemeindlichen Zielsetzungen wie „Innen vor Außen“ entgegenstehen. Die Planungshoheit verbleibt bei der Gemeinde; das gemeindliche Einvernehmen kann im Rahmen des § 246e BauGB nicht durch die Baugenehmigungsbehörde ersetzt werden. Im Innenbereich kann der „Bauturbo“ zudem Erleichterungen bei Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans ermöglichen, ohne dass eine Planänderung erforderlich wird. Die Baugenehmigungsbehörde ist grundsätzlich verpflichtet, die Gemeinden auf mögliche Anwendungsfälle des „Bauturbos“ hinzuweisen. Nach eingehender Diskussion wurde das gemeindliche Einvernehmen und die Anwendung des Bauturbos im vorliegenden Fall mehrheitlich abgelehnt.
Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet voraussichtlich am 15. Juni 2026 statt.