Bericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates am 23.04.2026

Am 23. April fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen die letzte Sitzung des Marktgemeinderates in der laufenden Amtsperiode statt. Zur Diskussion standen sieben öffentliche Themen und ein nichtöffentlicher Punkt.
TOP-Nr. 1: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Kommunalen Wärmeplan
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum kommunalen Wärmeplan erfolgte im Zeitraum vom 26.01.2026 bis zum 28.02.2026. Der Entwurf des Wärmeplanes lag hierzu im Rathaus zur Einsichtnahme aus und wurde auf der Website des Marktes Pfaffenhofen a.d.Roth veröffentlicht. Relevante Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden für Ihre Stellungnahme angefragt. Diese wurden in der Sitzung besprochen und die eingebrachten Änderungsvorschläge einstimmig beschlossen. Für große Bereich des Kernorts Pfaffenhofen sowie den Ortsteil Diepertshofen soll nun in einem nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie für die Umsetzung eines Wärmenetzes ausgearbeitet werden. Die Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet.
TOP-Nr. 2: Genehmigung des ungedeckten Zuschussbedarfs 2026 der Musikschule Weißenhorn e.V.
Die Musikschule Weißenhorn e. V. hat dem Markt Pfaffenhofen a.d.Roth den von ihrem Vorstand beschlossenen Haushaltsplan zur Kenntnis und Stellungnahme vorgelegt. Dieser wird wirksam, wenn die Stadt Weißenhorn und der Markt Pfaffenhofen ihn formell genehmigen. Hintergrund ist die bestehende Finanzierungs- und Zuschussvereinbarung. Demnach gleichen die Beteiligten einen entstehenden Fehlbetrag durch Abschlagszahlungen in den Monaten März, Mai, Juli und September aus. Die Finanzierung richtet sich nach dem Querschnitt der im Jahr geleisteten Jahreswochenstunden.
Den beiden Kommunen verbleibt ein Gesamtzuschussbedarf von 400.017,37 Euro, wovon Weißenhorn mit 209,53 Jahreswochenstunden 304.541,64 Euro (76,07 %) trägt. Auf den Markt Pfaffenhofen entfallen mit 65,91 Jahreswochenstunden 95.475,73 Euro (23,93 %). Auf Antrag aus dem Gremium wurde der ungedeckte Bedarf für Pfaffenhofen auf 100.000 Euro jährlich gedeckelt. Die 95.475,73 Euro wurden einstimmig genehmigt.
TOP-Nr. 3: Genehmigung der Haushaltspläne 2026 der Kindertageseinrichtungen in freigemeinnütziger Trägerschaft
Die Einrichtungen haben die Haushaltspläne für das Jahr 2026 vorgelegt. Derzeit trägt der Markt Pfaffenhofen 80 % des ungedeckten Betriebsaufwands der freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen. Die übrigen 20 % der Kosten werden von den jeweiligen Trägerschaften selbst getragen. Das Gesamtdefizit aller Kindertageseinrichtungen im Marktbereich beträgt 2026 für den Markt Pfaffenhofen vrsl. 738.652,97 Euro. Auf die einzelnen Kindergärten entfallen folgende Beträge: auf den Kindergarten St. Martin 170.274,56 €, auf den Kindergarten St. Monika 198.103,63 €, auf den Kindergarten St. Franziskus 132.317,16 €, auf den Kindergarten St. Michael 100.069,34 € sowie auf den Kindergarten AWO Sonnenschein 137.888,28 €.
Das geplante Defizit bleibt insgesamt deutlich niedriger als zunächst erwartet. Nach eingehender Beratung genehmigte der Marktgemeinderat die Haushaltspläne und die veranschlagten Defizitsummen.
TOP-Nr. 4: Anpassung der Gebührenordnung für die Nutzung der Sporthalle Pfaffenhofen
Die Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Sporthallen sind seit rund zwölf Jahren unverändert, obwohl die laufenden Kosten insbesondere für Energie, Unterhalt, Reinigung und Personal deutlich gestiegen sind und durch die bisherigen Entgelte bei weitem nicht gedeckt werden können. Ziel der vorgesehenen Anpassung ist es, die Gebühren weiterhin möglichst niedrig zu halten und die vereinsmäßige Nutzung der Sporthallen dauerhaft zu sichern. Künftig erfolgt eine Differenzierung nach dem Sitz der nutzenden Vereine: Für Vereine mit Sitz im Markt Pfaffenhofen bleiben die Gebühren unverändert, während für auswärtige Vereine und gewerbliche Nutzer eine moderate Erhöhung beschlossen wurde. Auf Antrag aus dem Gremium werden bei der Nutzung der Einfachturnhalle 20 Euro pro Stunde und bei der Zweifachturnhalle 25 Euro pro Stunde erhoben. Die entsprechende Änderung der Benutzungsordnung für die Turnhalle wurde einstimmig beschlossen.
TOP-Nr. 5: Anpassung der Richtlinien über die Förderung ortsansässiger Vereine
Die derzeit gültigen Richtlinien über die finanzielle Förderung der ortsansässigen Vereine entsprechen in Teilen nicht mehr den aktuellen organisatorischen, strukturellen und finanziellen Gegebenheiten. Aus diesem Grund wurden die Richtlinien überarbeitet, aktualisiert und in einzelnen Punkten inhaltlich angepasst. So werden die bisherigen Bezeichnungen, wie beispielsweise „Öko‑Vereine“, durch die sachlich zutreffendere Bezeichnung „Vereine für Naturschutz und Landschaftspflege“ ersetzt. Vereine, die nicht mehr bestehen, wurden aus der Förderliste gestrichen. Eine Anhebung des Jugendförderbetrags wurde vorgeschlagen. Zudem ist eine Anpassung des Förderbetrags für Jungmusiker von derzeit 45,00 Euro auf 75,00 Euro vorgesehen. Neu aufgenommen wird die Kategorie „Bürgerschaftliches Engagement“. In dieser Kategorie werden insbesondere der Vereinsring sowie der Bürgerverein Pfundig berücksichtigt, da diese eine zentrale Rolle bei der Organisation und Durchführung ortsprägender Veranstaltungen und Initiativen übernehmen. Zusätzlich zur allgemeinen Förderung soll hierfür ein Fördersatz in Höhe von 2.500,00 Euro eingeführt werden. Zur besseren finanziellen Steuerung wurden die Richtlinien dahingehend ergänzt, dass laufend bis zu 7.500,00 Euro für den Defizitausgleich bei besonderen Veranstaltungen gebunden werden können. Dadurch wird eine klare finanzielle Deckelung erreicht und die Planungssicherheit erhöht. Gleichzeitig wird die Einreichungsfrist verkürzt, um künftig flexibler agieren zu können. Die jährliche Pauschale für die Öffentlichkeitsarbeit der ortsansässigen Musikkapellen und Musikvereine wird von bislang 600,00 Euro auf 1.000,00 Euro erhöht. Zudem wird im gesamten Richtlinientext der Begriff „Gemeinde“ einheitlich durch „Marktgemeinde“ ersetzt. Auf Antrag aus dem Gremium wurde mehrheitlich beschlossen, den Jugendförderbetrag abweichend vom ursprünglichen Vorschlag nicht auf 15,00 Euro, sondern auf 25,00 Euro je förderfähigem Jugendlichen festzusetzen. Die Anpassung der Richtlinien wurde einstimmig beschlossen.
TOP-Nr. 6: Herstellung einer Rad- und Fußwegverbindung Hermann-Köhl-Straße/ Hasenäcker/ St.-Martinstraße
In der Sitzung des Marktgemeinderats im September 2025 wurden die Planentwürfe zur fußläufigen und radverkehrlichen Anbindung des Baugebiets Hasenäcker sowie zur Radwegeverbindung Richtung Beuren zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, weitere Varianten zur Verbesserung der Verbindung in Richtung Hermann‑Köhl‑Straße, St.-Martinstraße und des westlich angrenzenden Bereichs zu prüfen. Nach eingehender Beratung und Abwägung der verschiedenen vorgeschlagenen Varianten entschied sich das Gremium den Bau eines 1,5 m breiten Gehwegs ab der Einmündung zum Baugebiet Hasenäcker bis zur St. Martinstraße sowie für die Asphaltierung des Einmündungstrichters im Bereich des angrenzenden Feldwegs weiterzuverfolgen. Hierfür wird auch die Aufstellung einer Leuchte erforderlich. Eine Entwässerung oder ein Hochbord sind nicht notwendig. Die Maßnahme stellt mit Kosten von rund 35.000 Euro die wirtschaftlichste Variante dar. Die Kosten sind vollständig von der Marktgemeinde zu tragen. Im Bau- und Umweltausschuss soll über den Fortschritt berichtet werden.
TOP-Nr. 7: Verabschiedung der ausscheidenden Gremiumsmitglieder
Mit dem Ende der Amtsperiode scheiden mehrere Mitglieder aus dem Marktgemeinderat aus. Sie haben die Arbeit des Gremiums durch ihr Engagement und langjährige Mitwirkung maßgeblich unterstützt. Im Rahmen der Sitzung wurden Hildegard Feurich-Kähn (18 Jahre), Karolin Leutenmeier (12 Jahre), Ortssprecher Peter Schmid, Susanne Schmid und Robert Walz (jeweils 6 Jahre) verabschiedet. Den ausscheidenden Gremiumsmitgliedern wurde in Anerkennung ihrer Verdienste um die Marktgemeinde auf einstimmigen Beschluss die Ehrennadel des Marktes Pfaffenhofen verliehen.
Die konstituierende Sitzung des neuen Marktgemeinderates findet voraussichtlich am 12. Mai 2026 statt.