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Bericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates am 31.07.2025

Pfaffenhofen a.d.Roth

Am 31. Juli fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Zur Diskussion standen 12 öffentliche Themen und 4 nichtöffentliche Punkte.

TOP-Nr. 1: Information über Maßnahmen und Einsatzstrategien der Feuerwehr zu Flächenlagen

Die Kommandanten der Feuerwehren im Marktbereich haben sich gemeinsam mit den ehrenamtlichen Kräften in den vergangenen Monaten intensiv mit der Frage beschäftigt, wie künftig effektiv auf Flächenlagen verschiedenster Art reagiert werden kann. Die Erfahrungen aus dem Junihochwasser sowie Erkenntnisse aus dem Katastrophenschutz wurden umfassend ausgewertet und sind in die Planungen eingeflossen. Angesichts der zunehmend extremen Wetterlagen ist leider davon auszugehen, dass Flächenlagen – also Ereignisse wie großflächige Brände, Hochwasser, Gewitter- und Sturmschäden – vermehrt auftreten werden. Die Ergebnisse wurden von den Kommandanten Torsten Schmucker (FFW Pfaffenhofen) und Markus Rupp (FFW Kadelsthofen) im Rahmen der Sitzung vorgestellt.

Im Vorfeld hatten die Ratsmitglieder die Möglichkeit, sich über die neu beschafften Einsatzmittel zu informieren. In jüngster Zeit wurden von der Feuerwehr Pfaffenhofen mehrere mobile Pumpen beschafft, von der Feuerwehr Kadeltshofen ein Stromgeneratorenanhänger für den mobilen Einsatz und von der Feuerwehr Roth/Berg eine Großpumpe. Weitere Teilprojekte befinden sich im Marktbereich derzeit in Umsetzung. Auch von gemeindlicher Seite wurden verschiedene Maßnahmen angestoßen und umgesetzt, etwa die Absicherung von Schächten, Pumpwerken und der Kläranlage, die Erneuerung von Be- und Entlüftern im Wassernetz sowie bauliche Maßnahmen, etwa die Vergrößerung der Ableitung von Regenwasserkanälen. Zudem war der Markt Pfaffenhofen in den vergangenen Monaten in einem intensiven Austausch mit dem Wasserwirtschaftsamt, das derzeit an einer Überschwemmungsgebietsberechnung für die Roth arbeitet. Derzeit koordiniert das Landratsamt den Ausbau von Pegelstandsmessstellen an Roth, Osterbach und Biber.

TOP-Nr. 2: Antrag der Fraktion Freie Wähler auf Überprüfung der Gebührenstrukturen der Abfallgebührensatzung des Landkreises Neu-Ulm

Auf Antrag der Fraktion Freie Wähler wurde im Gremium über eine Stellungnahme an den Landkreis beziehungsweise den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) beraten. Ziel des Antrags ist es, die Übertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den Markt Pfaffenhofen in Erwägung zu ziehen, sofern bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Konkret sieht der Antrag vor, dass das Gebührensystem des AWB nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres durch die zuständigen Stellen umfassend ausgewertet und überprüft werden soll. Sollte der Landkreis bis spätestens Ende März 2027 kein transparentes, einfach nachvollziehbares und preislich faires Gebührensystem vorlegen, soll der Markt Pfaffenhofen die Wiederübernahme der abfallwirtschaftlichen Aufgaben beantragen. Begründet wurde der Antrag insbesondere mit der Kritik vieler Bürgerinnen und Bürger am derzeitigen System der personenbezogenen Jahresgebühr. Dieses trage aus ihrer Sicht nicht zur Müllvermeidung bei und belaste vor allem Familien überproportional. Darüber hinaus verursache die Erhebung personenbezogener Gebühren einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Gemeindeverwaltung, was ebenfalls als problematisch angesehen wird. Das Gremium stimmte dem Antrag mehrheitlich zu.

TOP-Nr. 3: Nochmalige Vorstellung des Entwurfs zur Eingabeplanung für den Neubau des Kindergartens St.- Michael in Kadeltshofen

Im Kindergarten Kadeltshofen waren die Planungen für die bauliche Erweiterung bereits weitgehend abgeschlossen. Im vergangenen Jahr kam es jedoch zu mehreren strukturellen Veränderungen, die eine erneute Aufnahme der 2024 beschlossenen Eingabeplanung erforderlich machten. In enger Abstimmung mit allen relevanten Stellen – darunter die Caritas, das Landratsamt, die Kirchenstiftung sowie die Kindergartenleitung – wurde die Planung neu organisiert und angepasst. Im Zuge der Überarbeitung wurde insbesondere die Raumanordnung verändert und die Nutzflächen erweitert. Dies führte zu einer Vergrößerung des westlichen Gebäudeteils in seinen Abmessungen. Die Umplanung bringt weiters eine neue räumliche Struktur mit sich: Die Eingangsbereiche wurden neu gestaltet, der Zugang zum Gebäude erfolgt künftig von der Nordseite. Zudem sind nun Gruppenräume im Obergeschoss vorgesehen, was eine effizientere Nutzung der vorhandenen Fläche ermöglicht. Auch eine modulare Erweiterung ist nunmehr in den Planungen vorgesehen. Der Architekt stellte die überarbeitete Planung sowie die damit verbundenen Kosten dem Gremium vor und erläuterte die wesentlichen Änderungen. Nach eingehender Diskussion erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zur überarbeiteten Planung. 

TOP-Nr. 4: Vorstellung der Markterkundungsergebnisse aus dem Gigabit Förderverfahren 2.0 und Beschluss über Stellung des Förderantrages für die Gemeindeteile Balmertshofen, Biberberg, Niederhausen und Raunertshofen

Im Rahmen des Gigabit-Förderverfahrens 2.0 des Bundes wurden dem Marktgemeinderat die Ergebnisse der Markterkundung zur Breitbandversorgung vorgestellt. Ziel des Verfahrens ist es, die digitale Infrastruktur in unterversorgten Gemeindeteilen deutlich zu verbessern. Konkret betrifft dies die Ortsteile Balmertshofen, Biberberg, Niederhausen und Raunertshofen, in denen insgesamt rund 457 Adressen als unterversorgt gelten. Für die Umsetzung der Maßnahme wird ein Investitionsvolumen von rund 3.199.000 Euro benötigt. Nach aktueller Einschätzung könnten Fördermittel in Höhe von etwa 2.879.100 Euro durch den Bund bereitgestellt werden. Der verbleibende Eigenanteil wäre durch den Markt Pfaffenhofen a.d.Roth zu tragen. Nach Vorstellung der Ergebnisse und eingehender Beratung beschloss der Marktgemeinderat einstimmig, den Antrag auf Zuwendung von Bundesmitteln im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu stellen, um die Versorgungslücken in den genannten Gemeindeteilen zu schließen. Es gilt nun die Ergebnisse des Verfahrens abzuwarten.

TOP-Nr. 5: Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Hohl" - Vergabe der Ingenieurleistungen für die Bauleitplanung

Der Marktgemeinderat hat bereits im vergangenen Jahr über die Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Hohl“ beraten und den Antrag zur Einleitung des notwendigen Bauleitplanverfahrens beschlossen. Die Verwaltung hat für die Änderung des Bebauungsplanes nun ein Honorarangebot eingeholt, dem das Gremium zustimmte. Die Abwicklung soll über einen städtebaulichen Vertrag erfolgen.

TOP-Nr. 6: Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung); hier: Satzungsbeschluss

Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das sogenannte Erste Bayerische Modernisierungsgesetz wird die bisher staatlich geregelte Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen zum 1. Oktober 2025 aufgehoben. Künftig liegt die Entscheidung über eine Stellplatzpflicht bei den Kommunen selbst. Der Nachweis von Stellplätzen im Zuge von Neubauten oder Nutzungsänderungen wird dann ausschließlich durch kommunale Satzungen geregelt. Vor diesem Hintergrund hat der Marktgemeinderat in der Sitzung beschlossen, eine eigene „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ zu erlassen. Der vorgestellte Satzungsentwurf orientiert sich inhaltlich an den Regelungen der bereits bestehenden Stellplatzsatzung, sodass die bisherigen Festsetzungen weitgehend übernommen werden. Mit dem Erlass der neuen Satzung stellt der Markt Pfaffenhofen sicher, dass auch nach dem Wegfall der landesweiten Regelung eine Grundlage für die Stellplatznachweise im Gemeindegebiet besteht. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

TOP-Nr. 7: Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung); hier: Satzungsbeschluss

Mit Inkrafttreten der Änderungen der §§ 11 und 13 des Ersten Modernisierungsgesetzes des Freistaates Bayern vom 23. Dezember 2024 erhalten die Kommunen ab dem 1. Oktober 2025 die Möglichkeit, eigenständig über die Einführung einer Spielplatzpflicht zu entscheiden. Diese Regelung erlaubt es Gemeinden, bei bestimmten Bauvorhaben – insbesondere bei größeren Mehrfamilienhäusern – die Errichtung von Spielplatzflächen verbindlich vorzuschreiben. Der Marktgemeinderat hat sich in der Sitzung mit dieser Option auseinandergesetzt. Nach eingehender Diskussion entschied das Gremium, keine eigene Spielplatzsatzung zu erlassen. Damit bleibt die Errichtung von Spielplatzflächen freiwillig und ist nicht durch kommunales Satzungsrecht geregelt. 

TOP-Nr. 8: Bauvoranfrage zum Umbau und Nutzungsänderung der bestehenden Gaststätte zu 6 Wohneinheiten, der Nebengebäude/Scheune zu einer Gewerbefläche (Lagernutzung) und Neubau von 6 Garagen auf dem Grundstück Flur-Nr. 27 Gem. Raunertshofen

Geplant ist die Nutzungsänderung des bestehenden Gasthauses (ehemals Bauernhof) zur Wohnnutzung mit insgesamt 6 Wohneinheiten. Die Nebengebäude/Scheune südlich des Wohnhauses sollen als Lager für Handwerksbetriebe dienen. Es ist keine Nutzung für produzierendes Gewerbe vorgesehen. Das alte Werkstattgebäude östlich der Gaststätte soll abgerissen und hierfür sollen 6 Garagen errichtet werden. Außerdem werden 12 offene Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Der Marktgemeinderat Pfaffenhofen nahm die Bauvoranfrage zur Kenntnis und beschloss, das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht zu stellen

Die nächste Sitzung des Marktgemeinderats findet voraussichtlich am 25. September 2025 statt.

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