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Bericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.12.2025

Pfaffenhofen a.d. Roth
Aktuelles

Am 18. Dezember fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen die letzte Sitzung des Marktgemeinderates im Jahr 2025 statt. Zur Diskussion standen 3 öffentliche Themen und 5 nichtöffentliche Punkte.

TOP-Nr. 1: Entwurfsvorstellung des Kommunalen Wärmeplanes und Beschlussfassung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 WPG

Entsprechend der Vorgabe aus dem Wärmeplanungsgesetz lässt der Markt Pfaffenhofen einen Kommunalen Wärmeplan erstellen. Dies erfolgt aufgrund der Beschlüsse vom 26.10.2023 sowie vom 19.02.2024.  Nun liegt der Entwurf des Kommunalen Wärmeplanes vor und wurde dem Marktgemeinderat in der Sitzung vorgestellt. Im Jahr 2024 betrug der Gesamtendenergieverbrauch für Wärme in der Marktgemeinde Pfaffenhofen an der Roth 42,2 GWh. Den größten Anteil daran hatten die privaten Haushalte im Sektor Wohnen, gefolgt vom Wirtschaftssektor (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen). Die kommunalen Liegenschaften, also öffentliche Gebäude, trugen nur einen geringen Anteil zum Wärmeverbrauch bei. Zur Deckung des Wärmebedarfs wurden überwiegend fossile Energieträger eingesetzt, insbesondere Erdgas und Heizöl. Einen kleineren Anteil machten Heizungsstrom sowie sonstige fossile Energieträger aus. Darüber hinaus wurden rund 11 % des Wärmeverbrauchs durch Energieholz gedeckt. Für die Zukunft könne für Teile Pfaffenhofens ein zentrale Wärmenetzversorgung geprüft werden. Der Marktgemeinderat nahm den Entwurf des Kommunalen Wärmeplanes zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend §13 des Wärmeplanungsgesetzes.

TOP-Nr. 2:Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Pfaffenhofen

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die vorhandenen Finanzmittel zur Erfüllung der aktuellen Aufgaben nicht aus, müssen auch angemessene Steuererhöhungen in Betracht gezogen werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Einnahmen durch höhere Hebesätze zu generieren. Für das Jahr 2026 empfiehlt die Verwaltung des Marktes Pfaffenhofen folgende Hebesätze. Anpassungen wurden bei der Grundsteuer B vorgenommen. Der Hebesatz betrug bisher 270 v.H.:

  • Grundsteuer A: 490 v. H.
  • Grundsteuer B: 320 v. H.
  • Gewerbesteuer: 350 v. H.

Das Gremium stimmte mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung zu und beschloss die entsprechende Satzung zur Festsetzung der Hebesätze.

TOP-Nr. 3: Antrag zum Austritt aus dem Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm

Der Markt Pfaffenhofen ist Mitglied im Zweckverband für gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm, der Aufgaben wie die Erstellung von Rechnungen und Statistiken, Anlagenbuchhaltung, Steuererklärungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Steuerveranlagung und -beitreibung übernimmt. Außerdem stellt der Verband EDV-Technik für Haushaltsführung und Einwohnermeldewesen bereit. Der Marktgemeinderat hat beschlossen, den Austritt aus dem Zweckverband zum 01.01.2027 zu beantragen, da die Aufgaben künftig selbst übernommen werden sollen.

Die erste Sitzung des Marktgemeinderates 2026 findet voraussichtlich am 29. Januar 2026 statt.

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