Bericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.06.2026

Am 25. Juni fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Zur Diskussion standen 5 öffentliche Themen und 3 nichtöffentliche Punkte.
TOP 1: Grundsatzbeschluss über die Anwendung des "Bauturbo" nach § 246e Abs. 2 i.V.m. § 36a BauGB
Im Herbst 2025 wurde im Bund der sog. „Bauturbo“ beschlossen als zeitlich befristete Sonderregelung (§ 246e BauGB) für den Wohnungsbau. Sie erlaubt es Gemeinden, unter bestimmten Bedingungen von den üblichen Vorschriften des Bauplanungsrechts ohne zeitaufwändige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen, zum Beispiel von Regeln aus dem Baugesetzbuch (BauGB) oder bestehenden Bauleitplänen. Dadurch können Gemeinden neue Baurechte schaffen, sowohl innerhalb der bestehenden Siedlungsgebiete als auch – wenn der räumliche Zusammenhang noch gegeben ist – außerhalb. Dafür muss kein Bebauungsplan mehr aufgestellt oder geändert werden. Auch in innerstädtischen Bereichen ohne Bebauungsplan kann gebaut werden, selbst wenn das neue Vorhaben nicht genau zum bisherigen Umfeld passt. Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist Bauland oft knapp. Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, beschloss der Marktgemeinderat in der Sitzung Richtlinien zur Anwendung des Bauturbos. Diese sehen im Grundsatz vor, dass in Gewerbegebieten eine Anwendung des Bauturbos ausgeschlossen wird. Im Außenbereich soll unter bestimmten Voraussetzungen, hierzu zählt etwa eine gesicherte Erschließung, die Anwendung des Bauturbos ermöglicht werden.
TOP 2: Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen - Regelung zur Anstellung von SEJ-Praktikanten, Anerkennungspraktikanten, PIA-Auszubildenden oder FSJ-ler und Kindergartenhelfern
Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs, sowie zur Aufrechterhaltung der Betreuungsqualität wurden von den örtlichen Kindergärten regelmäßig Ergänzungskräfte bei der Gemeinde beantragt. Konkret handelt es sich um SEJ-Praktikanten (Sozialpädagogisches Einführungsjahr), Anerkennungspraktikanten, Personen in PIA-Ausbildung (Praxisintegrierte Ausbildung) oder FSJ-ler (Freiwilliges Soziales Jahr). Um Nachwuchskräfte frühzeitig an die Einrichtungen zu binden und einen Beitrag zur Ausbildung pädagogischer Fachkräfte zu leisten, soll eine Zusammenarbeit mit diesem Personenkreis auch weiterhin ermöglicht werden. Hierzu wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, wonach zur Einstellung der genannten Kräfte für die Einrichtungsträger ohne Verzögerung erkennbar ist, ob einer Bewerbung zugestimmt werden kann oder diese abgelehnt werden muss.
TOP 3: Weiterbeschäftigung einer Kindergartenhelferin im KiGa St. Michael
Im Integrativkindergarten St. Michael ist seit 2023 eine Kindergartenhelferin beschäftigt, um dem intensiven Betreuungsbedarf der Integrativkinder gerecht zu werden. Das Gremium stimmte einer Weiterbeschäftigung befristet auf zwei Jahre zu.
TOP 4: Erstellung eines Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement mit fluvialer Hochwasserberechnung für den Osterbach und die Biber - Vergabe der Ingenieurleistung
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 22.05.2025 die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte zur Erstellung eines integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement einzuleiten. Die Verwaltung hat hierzu beim Wasserwirtschaftsamt den Förderantrag eingereicht. Nachdem die Förderzusage (75% der förderfähigen Kosten) eingegangen ist, hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet. Die Leistung wurde beschränkt ausgeschrieben und neun Büros beteiligt. Es sind fünf Angebote eingegangen. Nach Prüfung und Wertung hat sich das Büro Obermeyer, Neu-Ulm, mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 113.000 Euro als wirtschaftlichster Anbieter herausgestellt. Der Marktgemeinderat beschloss nach eingehender Diskussion, den Auftrag nicht zu vergeben.
TOP 5: Konzessionsvertrag für das Stromnetz im Gemeindegebiet von Pfaffenhofen - Vergabe zur Betreuung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens
Die geplante Vergabe wurde im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Im Rahmen der Veröffentlichung haben zwei Interessenten bei der Gemeindeverwaltung ihr Interesse mitgeteilt. Die Verwaltung hat die Leistung beschränkt ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung hat sich die Kanzlei BH&W aus Nürnberg als wirtschaftlichster Bieter mit einer voraussichtlichen Gesamtangebotssumme von brutto 17.500 Euro ergeben. In dieser Summe ist die Grundbetreuung für das Verfahren beinhaltet. Im Voraus nicht absehbar sind Kosten, welche sich im Verfahren durch Rügen und Gerichtsverfahren ergeben können. Die Verwaltung schlägt vor 25.000 Euro im Haushalt 2027 einzuplanen. Der Auftrag kann erst nach Vorliegen des rechtskräftigen Haushaltsplanes 2027 vergeben werden. Das Gremium stimmte der Vergabe zu.
In der kommenden Sitzung des Marktgemeinderat werden Hildegard Mack und Claudia Walk offiziell zu Seniorenbeauftragten bestellt.
Die Sitzung findet voraussichtlich am 30.07.2026 statt.