Bericht aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom 26.02.2026

Am 26. Februar fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Zur Diskussion standen 10 öffentliche Themen und 2 nichtöffentliche Punkte.
TOP-Nr. 1: Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung des Gewerbegebietes und parallele Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am westlichen Ortsrand" sowie Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Marktgemeinde beabsichtigt zur geordneten Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Hintergrund ist der Bedarf an zusätzlichen Gewerbeflächen, der im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) identifiziert wurde. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes, der parallelen Aufhebung des Bebauungsplanes „Am westlichen Ortsrand“ und der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen geschaffen, die im ISEK vorgesehene gewerbliche Entwicklung dieses Bereichs umzusetzen. Nach eingehender Diskussion hat das Gremium mehrheitlich die teilweise Aufhebung des Bebauungsplans, die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt die nun notwendigen Schritte einzuleiten.
TOP-Nr. 2:Teilaufhebung des BBP "Am westlichen Ortsrand" Roth und Aufstellung des BBP "Gewerbegebiet Nord" Pfaffenhofen mit jeweiliger FNP-Änderung - Vergabe der Ingenieurleistungen –
Für die geplante Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am westlichen Ortsrand“ in Roth und die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord“ in Pfaffenhofen mit jeweiliger Flächennutzungsplanänderung ist die Vergabe der dafür notwendigen Ingenieurleistungen erforderlich. Das wirtschaftlichste Angebot stammt vom Büro Kling Consult GmbH, Krumbach, das den Auftrag für 53.379,19 € erhalten sollen.
TOP-Nr. 3: Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Flächennutzungsplanänderung für die Fl.Nr. 362, Gem. Roth
Für das Flurstück 362, Gem. Roth liegt seitens der beiden süd-westlich angrenzenden Gewerbebetriebe eine gemeinsame Initiative zur Erweiterung ihrer bestehenden Betriebsflächen vor. Das betreffende Grundstück stellt eine nördliche Arrondierung bzw. Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets dar. Zur Realisierung der geplanten Erweiterung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB erforderlich. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplans vorzunehmen, da die derzeitige Darstellung nicht mit der beabsichtigten gewerblichen Nutzung übereinstimmt. Der Bebauungsplan soll ausschließlich das einzelne Flurstück 362, Gem. Roth umfassen. Der Marktgemeinderat beschloss die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Einleitung der hierfür erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans. Zudem soll mit den Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag zur vollständigen Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten geschlossen werden.
TOP-Nr. 4: Aufstellung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Flächennutzungsplanänderung für die Fl.Nr. 362, Gem. Roth; - Vergabe der Ingenieurleistungen -
Für das im Betreff genannte Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit paralleler Flächennutzungsplanänderung, ist die Vergabe der erforderlichen Ingenieurleistungen notwendig. Das wirtschaftlichste Angebot stammt vom Ingenieurbüro Josef Tremel, Augsburg, das den Auftrag für 18.061,53 €, vorbehaltlich dem Zustandekommen eines städtebaulichen Vertrages, erhielt.
TOP-Nr. 5: Anpassung der Gebühren und der Betreuungsstruktur für die Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Schule Pfaffenhofen ab dem Schuljahr 2026/2027
Der Arbeiter-Samariter-Bund – Kreisverband Neu-Ulm e.V. (ASB) wird ab September 2026 die Trägerschaft für die erweiterte Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Grundschule in Pfaffenhofen übernehmen. Zur zukünftigen Ausgestaltung der Mittagsbetreuung wurde nun seitens des ASB ein Gebührenmodell vorgelegt. Um die Betreuung klarer zu strukturieren und den tatsächlichen Betreuungsbedarf besser abzubilden, soll das Angebot künftig in drei Betreuungsgruppen mit festen Abholzeiten gegliedert werden. Durch diese Einteilung soll eine verlässliche Planung sowohl für die Eltern als auch für das Betreuungsteam ermöglicht werden. Die Kosten für die Mittagsmahlzeiten sollen künftig separat direkt mit den Eltern abgerechnet werden. Im Zuge der Neustrukturierung werden die Gebühren für die Mittagsbetreuung entsprechend angepasst. Die Anpassung orientiert sich an den Modellen in anderen Einrichtungen des ASB, wobei diese für 12 Monate berechnet werden. Folgende Elternbeiträge sollen erhoben werden:
Buchungszeit 2 Tage 3 Tage 4 Tage 5 Tage
bis 14 Uhr 22€ 33€ 44€ 55€
bis 15 Uhr 30€ 45€ 60€ 75€
bis 16 Uhr 38€ 57€ 76€ 95€
Das Gremium stimmte der Anpassung der Gebühren und der Betreuungsstruktur einstimmig zu.
TOP-Nr. 6: Bauliche Erweiterung der Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Schule – Vergabe der Architektenleistungen und Vorbereitung des Förderantrags „Ganztag“
Es besteht die dringende Notwendigkeit der baulichen Erweiterung der Mittagsbetreuung an der Hermann-Köhl-Schule. Hintergrund ist der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2026/2027. Ziel ist es, die räumlichen Voraussetzungen für insgesamt bis zu 230 Kinder zu schaffen und damit den künftigen Rechtsanspruch verlässlich erfüllen zu können. Zur Schaffung dieser Flächen wird von einer hierzu gegründeten Lenkungsgruppe eine Aufstockung im Bereich des Haupteingangs empfohlen. Durch die Aufstockung können bis zu 300 m² zusätzliche Nutzfläche generiert werden. Die Lenkungsgruppe empfiehlt außerdem, im Rahmen der architektonischen Planung folgende Aspekte zu prüfen:
- Herstellung eines barrierefreien Zugangs zum Haupteingang (derzeit nicht gegeben)
- Prüfung einer Miterschließung des Kellergeschosses durch Aufzug und Aufwertung der Kellerräume (z.B. durch Schaffung eines Lichthofs)
- Prüfung eines alternativen Zugangs zur Bibliothek
- Prüfung der Nutzung bestehender Beratungsräume im Erdgeschoss durch die Mittagsbetreuung
- Aufwertung der Aula als Aufenthaltsraum
- Prüfung der Nutzung des Werksraums durch die Mittagsbetreuung bzw. Verlegung des Werksraums in den Keller
Diese Punkte sollen im Rahmen der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung planerisch untersucht und hinsichtlich Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit bewertet werden. Die Maßnahme soll im Rahmen des Förderprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder („Ganztagsförderung“) bei der Regierung von Schwaben bis September 2026 zur Förderung eingereicht werden. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, war die zeitnahe Vergabe der Architektenleistungen erforderlich. Die Beauftragung umfasst zunächst die Leistungsphasen 1–4 HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) einschließlich Kostenschätzung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Das wirtschaftlichste Angebot stammte vom Architekturbüro Spiegler-Schmitt Architekten PartGmbB, Weißenhorn, das den Auftrag für 27.279,49 € erhalten soll. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und den Förderantrag im Rahmen des Ganztagsförderverfahrens bei der Regierung von Schwaben bis spätestens September 2026 einzureichen.
TOP-Nr. 7: Beteiligung am immissionsschutzrechtlichem Antragsverfahren für die Errichtung von drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern auf den Grundstücken mit den Flur-Nrn. 152, 202 und232 der Gemarkung Berg
Am 16. Juni 2025 wurde beim Landratsamt Neu-Ulm für den geplanten Windpark Pfaffenhofen ein Antrag nach § 4 BImSchG auf Neugenehmigung der Errichtung und Betrieb von drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern gestellt. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG i. V. m. Ziffer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Das Genehmigungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach §§ 4 und 16 BImSchG durchgeführt. Zeitgleich finden die Verfahrenserleichterungen des § 6 WindBG Anwendung, da die Anlagen im Vorranggebiet „Pfaffenhofen a. d. Roth - Ritterberg“ des Regionalplans Donau-Iller errichtet werden sollen. Nach § 11 der 9. BImSchV wird der Markt Pfaffenhofen an dem Verfahren beteiligt und muss bis zum 04. März mitteilen, ob das Vorhaben aus der jeweiligen fachlichen Sicht genehmigt werden kann. Das Gremium erteilte dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen.
TOP-Nr. 8: Verlängerung des Pachtvertrags für das Sportgelände des SV Pfaffenhofen e.V.
Die Grundstücke mit den Flurnummern 292 + 293 + 294, Gmk. Pfaffenhofen sowie mit den Flurnummern 448 + 449, Gmk. Berg, wurden dem SV Pfaffenhofen mit Pachtvertrag vom 11.12.1984 zur Nutzung als Sportplatz mit einer Laufzeit von 20 Jahren und falls keine Kündigung erfolgt, mit einer automatischen Verlängerung von jeweils 10 Jahren verpachtet. Der Sportverein bittet nun um Verlängerung des Pachtvertrags um weitere 20 Jahre, da dies Voraussetzung für den Erhalt einer Zuwendung ist.
Der Marktgemeinderat beschloss eine Verlängerung um 30 Jahre. Die Verwaltung wurde mit dem Abschluss des Vertrages zur Verlängerung beauftragt.
TOP-Nr. 9: Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm; Beschlussfassung über die Auflösung des Zweckverbandes und Rückübertragung der Aufgaben an die Mitgliedsgemeinden
Der Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm wurde zur gemeinsamen Wahrnehmung kommunaler Aufgaben gegründet. Aufgrund struktureller Entwicklungen soll der Verband nun aufgelöst werden. Bis Ende des Jahres sollen alle operativen Aufgaben an die Mitgliedsgemeinden übertragen werden. Nach erfolgter Übertragung bleibt der Zweckverband als Rechtsträger bestehen und wickelt z.B. Personalangelegenheiten, Serverrückbau, Archivierung, Vertragsbeendigungen, Mietrückgaben und Schlussabrechnungen ab. Nach vollständigem Abschluss aller Abwicklungsmaßnahmen erfolgt der formelle Auflösungsbeschluss und die Anzeige bei der Rechtsaufsicht. Das Gremium stimmte der Rückdelegation der Aufgaben und der Auflösung des Zweckverbandes im Rahmen eines geordneten Abwicklungsverfahrens zu. Der erste Bürgermeister wurde ermächtigt, eine nötige Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.
TOP-Nr. 10: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung - SPS)
Im Jahr 2025 wurde die Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Der Marktgemeinderat hatte im Zuge der Beratungen entschieden, die im Satzungsentwurf vorgesehene Wohnflächengrenze, ab der zwei Stellplätze je Wohneinheit zu errichten sind, von ursprünglich 60 m² auf 70 m² anzuheben. Bei der späteren Ausfertigung und öffentlichen Bekanntmachung der Satzung wurde diese Änderung jedoch nicht berücksichtigt.
Auf Anregung der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen wurde zusätzlich die Regelung des § 2 Abs. 5 neu aufgenommen: „Der Vorplatz von Garagen (Stauraum) gilt nicht als Stellplatz im Sinne dieser Satzung.“ Diese Bestimmung entsprach bereits der bis zum Jahr 2025 geltenden Stellplatzsatzung des Marktes Pfaffenhofen. Der Marktgemeinderat stimmte dem Zusatz zu und erließ die Satzung in dieser Fassung.
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates findet voraussichtlich am 26. März 2026 statt.