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Bericht aus der Sitzung des Marktgemeinderats 27.11.2025

Pfaffenhofen a.d. Roth
Aktuelles

Am Donnerstag, 27. November, fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Marktgemeinderats statt. Zur Diskussion standen 5 öffentliche Themen und 5 nichtöffentliche Punkte.

Im Vorfeld der Sitzung präsentierten die Feuerwehr Beuren und der Feuerwehrverein den neu angeschafften Pumpenanhänger. Die Beschaffung erfolgte ehrenamtlich durch den Verein und mithilfe zahlreicher Spenden. Auf dem Anhänger soll künftig eine leistungsstarke Pumpe installiert werden, die einen wichtigen Beitrag zum Hochwasser- und Katastrophenschutz leisten soll.

TOP-Nr. 1: Vergabe der Architektenleistungen der LP 5-7 für den Neubau eines zweigruppigen Kindergartens und Kinderkrippe in Kadeltshofen

Nachdem der Marktgemeinderat Pfaffenhofen den Bau eines zweigruppigen Kindergartens und Kinderkrippe in Kadeltshofen beschlossen hat und die ersten Leistungsphasen des Planungsbüros beauftragt und ausgeführt wurden, ist nun die Vergabe der weiteren Architektenleistungen 5-7 erforderlich, damit die Ausführungsplanung und das Erstellen der Leistungsverzeichnisse der einzelnen Gewerke erbracht werden kann. Das Architekturbüro Hullak Architekten, Ulm, hat diese Leistungen angeboten.

Die Vergabe wurde durch das Gremium beschlossen.

TOP-Nr. 2: Ersatzbeschaffung eines Staplers für den bestehenden Portalkran im gemeindlichen Bauhof

Der bestehende Portalkran im Bauhof, der beim Erwerb der ehemaligen LEW-Betriebsmeisterstelle mit übernommen wurde, ist bei einer Rindenmulchlieferung beschädigt worden. Die Versicherung des Schadenverursachers zahlte dem Markt Pfaffenhofen gemäß Gutachten einen Teilbetrag des Schadens aus. Eine Reparatur aber erscheint nicht sinnvoll, da der Kran ohnehin nur eingeschränkt genutzt wird. Die Verwaltung schlug deshalb vor, als Ersatz einen gebrauchten Stapler zu beschaffen. Angebote liegen vor, das wirtschaftlichste beläuft sich auf 28.000 € netto. Ein zusätzlicher Erlös könnte durch den Verkauf der verbliebenen Kranbauteile erzielt werden.

Der Marktgemeinderat hat die Entscheidung auf Antrag vertagt und wird das Thema in der kommenden Bauausschusssitzung erneut beraten. Dabei sollen insbesondere Alternativen mit E-Antrieb geprüft werden.

TOP-Nr. 3: Betriebsvereinbarung für die Kindertageseinrichtung St. Monika

Die Kindertageseinrichtung „St. Monika“ in Pfaffenhofen wird in kirchlicher Trägerschaft durch die Katholische Kirchenstiftung St. Martin betrieben. Grundlage hierfür ist eine Betriebsvereinbarung zwischen der Kirchenstiftung und dem Markt Pfaffenhofen von 1987 sowie eine Nachtragsvereinbarung aus dem Jahr 1991. Da diese Vereinbarung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, wurde auf Basis eines Musters des Bayerischen Gemeindetags gemeinsam mit dem Träger eine neue Fassung erarbeitet. Sie regelt die wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit zwischen Marktgemeinde und Kirchenstiftung zum Betrieb des Kindergartens. Unter anderem ist in der Vereinbarung geregelt, dass die Defizite aus dem Betrieb anteilig getragen werden (80 Prozent Gemeinde, 20 Prozent Kirchenstiftung).

Die neu erarbeitete Betriebsvereinbarung wurde in der Sitzung beschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrages sollen nun die weiteren Betriebsvereinbarungen für die Kindergärten im Marktbereich überarbeitet und neu aufgelegt werden.

TOP-Nr. 4: Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer anlässlich der Kommunalwahlen am 8. März 2026 und einer eventuellen Stichwahl am 22.03.2026

Am 8. März 2026 finden die nächsten Kommunalwahlen (Bürgermeister/in, Marktgemeinderat und Kreistag) statt. Sollte bei der Bürgermeisterwahl eine Stichwahl erforderlich werden, ist diese für den 22. März 2026 vorgesehen. Für die Durchführung und Auszählung werden zahlreiche ehrenamtliche Helfer benötigt. In Pfaffenhofen sind voraussichtlich acht Urnenwahllokale und acht Briefwahllokale mit jeweils acht Wahlhelfern vorgesehen. Vorgeschlagen wurde, dass die Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100 EUR (statt bisher 70 EUR) erhalten. Zusätzlich soll für die Teilnahme an der Wahlschulung ein Betrag von 20 EUR gezahlt werden. Da es sich um verbundene Wahlen handelt, übernimmt der Landkreis die Hälfte der Ausgaben für das Erfrischungsgeld. Für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 wurde eine Entschädigung von 50 EUR festgelegt, entsprechend der Regelung bei der Landratswahl 2024. Die vorgeschlagenen Regelungen wurden in dieser Form beschlossen.

TOP-Nr. 5: Genehmigung einer Stelle für ein Freiwillig Soziales Jahr im Kindergarten St. Michael ab 01.12.2025

Für den Kindergarten St. Michael in Kadeltshofen wurde eine Stelle für ein freiwilliges soziales Jahr genehmigt.

Die nächste Sitzung des Marktgemeinderats findet am 18. Dezember statt.

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