Bericht aus der Versammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“

Am 27. Januar fand im Ratssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Versammlung des Zweckverbands zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ statt. Auf der Tagesordnung standen acht öffentliche Punkte und ein nichtöffentlicher.
TOP-Nr. 1: Information zur Einführung digitaler Wasserzähler mit der SURU-App
Der Wasserzweckverband startet ein Pilotprojekt zur Einführung digitaler Wasserzähler, die über eine App ausgelesen und verwaltet werden können. Das Vorhaben wurde dem Gremium von einem Vertreter der SenseGuard GmbH (SURU Honor Water) vorgestellt. Im Rahmen des Projekts sollen rund 100 öffentlichen Liegenschaften und Gebäude im Verbandsgebiet mit modernen, digitalen Wasserzählern ausgestattet werden. Diese Zähler erfassen den Verbrauch in Echtzeit und stellen die Daten den Abnehmern über eine App zur Verfügung. Dadurch können Leckagen schneller erkannt, Verbrauchsspitzen analysiert und Abrechnungsprozesse effizienter gestaltet werden. Das Pilotprojekt wird finanziell von der Versicherungskammer Bayern unterstützt, um die digitale Messtechnik zu testen und den praktischen Nutzen für den Verband sowie für die angeschlossenen Einrichtungen zu evaluieren. Durch die Einführung der digitalen Wasserzähler sollen langfristig Verwaltungskosten reduziert, Serviceprozesse verbessert und weitere Schritte in Richtung Digitalisierung der Verbandsinfrastruktur gemacht werden.
TOP-Nr. 2: Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Die Versammlung fasste den Entschluss, die Haushaltssatzung mit allen ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 entsprechend dem vorgelegten Entwurf der Verwaltung zu beschließen. Ebenso stimmte sie der mittelfristigen Finanzplanung sowie dem Investitionsprogramm zum Haushalt 2026 für die Jahre 2025 bis 2029 zu.
TOP-Nr. 3: Ermächtigung des Vorsitzenden zu einer Kreditaufnahme für das Jahr 2026
Im Haushaltsplan 2026 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.359.400 Euro vorgesehen. Da die Verbandsversammlung nicht regelmäßig tagt, wurde wie in den Vorjahren vorgeschlagen, dass der Vorsitzende des Verbandes ermächtigt wird, den Kredit, wenn notwendig, aufzunehmen.
Das Gremium stimmte der Ermächtigung zu.
TOP-Nr. 4: Erneuerung der Trinkwasserfernleitung Oberhausen – Wallenhausen auf einer Teilstrecke im Bereich der Biber; Ermächtigung zur Vergabe der Bauleistungen
Aufgrund mehrerer Rohrbrüche auf der Trinkwasserfernleitung zwischen Oberhausen und Wallenhausen in den vergangenen zehn Jahren plant der Wasserzweckverband die Erneuerung des o.g. Leitungsabschnittes. Die bestehende Gussleitung soll auf einer Länge von rund 116 Metern in offener Bauweise sowie auf weiteren etwa 76 Metern mittels Horizontalspülbohrung unter der Biber ersetzt werden. Das beauftragte Ingenieurbüro hat die Ausführungsplanung sowie das Leistungsverzeichnis bereits fertiggestellt. Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, wurde der Verbandsvorsitzende zur Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter bis zu einer Gesamtsumme von maximal 180.000 Euro ermächtigt.
Die Verbandsversammlung sprach die Ermächtigung aus.
TOP-Nr. 5 und 6: Jahresabschluss 2022 und 2023
Für steuerliche Zwecke wurden von der KST Steuerberatungsgesellschaft mbH die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 auf der Grundlage des Sachbuches und den ergänzenden Auskünften der Verwaltung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erstellt. Die Bilanzsumme für 2022 beträgt 6.923.123 Euro und das Jahresergebnis 59.166 Euro. Die Bilanzsumme für 2023 beträgt 6.866.515 Euro und das Jahresergebnis 118.189 Euro.
Die Verbandsversammlung stimmte den Ergebnissen zu.
TOP-Nr. 7 und 8: Kapitalertragssteuerpflicht für Gewinne aus Betrieben gewerblicher Art/Gewinnverwendung aus steuerlichem Jahresabschluss 2024 und 2025
Bei Betrieben gewerblicher Art (BgA), für die Steuerbilanzen erstellt werden, muss im Falle eines Bilanzgewinns ein Beschluss der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes bezüglich der Gewinnverwendung erfolgt sein.
Das Gremium beschloss, dass sofern sich beim Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“ auf Grund der noch zu erstellenden steuerlichen Jahresabschlüsse für 2024 und 2025 Gewinne ergeben, so werden diese nicht an den Wasserzweckverband ausgeschüttet. Die Gewinne werden zur Stärkung des Eigenkapitals des Betriebes gewerblicher Art stehen gelassen und in zulässige Rücklagen eingestellt.
Die nächste Versammlung des Wasserzweckverbandes soll im Frühsommer 2026 stattfinden.