Bericht über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.03.2026

Am 16. März fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Auf der Tagesordnung standen zehn öffentlich behandelte Punkte.
Top 1: Baugrunderkundung an einem Bestandsmast (Flur-Nr. 463/3 und 464/3, Gem. Volkertshofen)
Zunächst wurde ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für eine geplante Baugrunderkundung an einem Bestandsmast der Amprion/Omexon vorgestellt. Die Baugrunderkundung soll mittels einer bis zu 15 m tiefen Bohrung erfolgen, die in einem Radius von 3 m um den bestehenden Mast angesetzt ist. Das betreffende Grundstück liegt auf einem ausgewiesenen Bodendenkmal, weshalb die Maßnahme genehmigungspflichtig ist. Die Verwaltung hatte dem Antrag im Rahmen der laufenden Verwaltung bereits zugestimmt, da die Arbeiten keine Beeinträchtigung des Denkmals erwarten lassen. Der Ausschuss nahm den Vorgang zur Kenntnis.
Top 2: Gehwegverbindung im Bereich Biberberger Straße 1 / Adlerstraße 1 (Flur-Nr. 212/2, Gem. Biberberg)
Der Ausschuss befasste sich mit der Frage, ob im Bereich Biberberger Straße 1 / Adlerstraße 1 eine Gehwegverbindung eingerichtet werden kann. Der Abschnitt verfügt bisher über keinen durchgehenden Gehweg, obwohl dieser insbesondere für den Schulweg zur Bushaltestelle von Bedeutung wäre. Die Verkehrssituation wird als unübersichtlich und sicherheitsrelevant eingestuft, da Fußgänger derzeit nur einen schmalen Grünstreifen unmittelbar am Fahrbahnrand nutzen können. Da es sich um öffentlichen Grund handelt und im Untergrund eine Hauptwasserleitung verläuft, wurde über eine pragmatische Lösung beraten. Ein geschotterter Weg kann kurzfristig und kostengünstig umgesetzt werden. Der Ausschuss beschloss, entlang der Biberberger Straße bis zur Einmündung der Adlerstraße einen geschotterten Gehweg herzustellen.
Top 3: Neubau einer Doppelgarage (Flur-Nr. 321, Gem. Berg)
Für das Vorhaben liegen seit dem 24.02.2026 Bauantragsunterlagen vor. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich; ein Bebauungsplan besteht nicht. Bereits am 12.05.2025 wurde in einer Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht gestellt. Ein positiver Bauvorbescheid liegt inzwischen vor. Gegenüber der Bauvoranfrage wurde das Dach von einem Pultdach (8°) auf ein Flachdach geändert, wodurch sich die Höhe des Baukörpers verringert. Die Nachbarunterschriften lagen bereits damals vollständig vor. Der Ausschuss beschloss, dem Neubau der Doppelgarage das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Top 4: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen (Flur-Nr. 267/3, Gem. Kadeltshofen)
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Östlicher Ortsrand“. Geplant ist ein nicht unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Satteldach sowie ein Garagengebäude mit drei Stellplätzen. Für das Vorhaben werden Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt: teilweise Errichtung des Wohnhauses außerhalb der Baugrenze sowie eine erhöhte Kniestockhöhe. Bereits im Rahmen der Bauvoranfrage am 20.10.2025 wurde das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich in Aussicht gestellt. Das vorliegende Vorhaben entspricht den damaligen Planungen, und die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Der Ausschuss beschloss, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen zuzustimmen.
Top 5: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Stellplatz (Flur-Nr. 267/4, Gem. Kadeltshofen)
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Östlicher Ortsrand“. Geplant ist ein zweigeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung sowie eine Doppelgarage. Es werden mehrere Befreiungen beantragt: Unterschreitung der Mindestgrundstücksgröße (590 m² statt 600 m²), teilweise Überschreitung der Baugrenze, Abweichung der Dachform (Walmdach) und der Dachneigung sowie Überschreitung der zulässigen Garagenhöhe an der Grundstücksgrenze. Bereits in der Sitzung vom 20.10.2025 wurden diese Befreiungen grundsätzlich in Aussicht gestellt. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Der Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen und stimmte allen Befreiungen zu.
Top 6: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage (Flur-Nr. 257/11, Gem. Pfaffenhofen)
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nord-West“. Geplant ist ein unterkellertes, zweigeschossiges Zweifamilienhaus mit Satteldach sowie eine Doppelgarage. Für das Vorhaben sind zwei Befreiungen erforderlich: Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenze und Unterschreitung der zulässigen Dachneigung (22° statt 27–32°). Der Stellplatznachweis kann eingehalten werden, wenn der Längsstellplatz vor der Garage nach Osten verschoben wird. Der Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen und stimmte beiden Befreiungen zu. Der Hinweis zur Anpassung des Stellplatzes wird an die Genehmigungsbehörde weitergegeben.
Top 7: Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses (Flur-Nr. 313, Gem. Pfaffenhofen)
Der Ausschuss befasste sich mit der Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrgenerationenhauses auf einem Grundstück im Außenbereich, das sich zudem in unmittelbarer Nähe zum Überschwemmungsgebiet der Roth befindet. Für das Gebiet besteht weder ein rechtskräftiger Bebauungsplan noch ist eine Wohnnutzung im Flächennutzungsplan vorgesehen. Das Vorhaben ähnelt einer bereits im Jahr 2022 behandelten Bauvoranfrage, die aus städtebaulichen, wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Gründen abgelehnt wurde. Auch aktuell bestehen dieselben grundlegenden Hindernisse fort, insbesondere die fehlende geordnete städtebauliche Entwicklung, die nicht gesicherte wassertechnische Erschließung sowie die Nähe zum Überschwemmungsbereich. Eine planungsrechtliche Einbeziehung des Grundstücks wurde daher nicht als zielführend erachtet, weshalb der Bau- und Umweltausschuss die Bauvoranfrage ablehnte.
Top 8: Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport (Flur-Nr. 1074/1, Gem. Roth)
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage im Außenbereich für ein Austragshaus mit Carport. Der Antragsteller bewohnt das bestehende Haupthaus; die landwirtschaftliche Nutzung umfasst Schweine- und Geflügelhaltung, die eine dauerhafte Anwesenheit erfordert. Ob eine Privilegierung nach § 35 BauGB vorliegt, wird durch das Landratsamt geprüft. Nachbarunterschriften sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Der Ausschuss nahm die Anfrage zur Kenntnis und stellte das gemeindliche Einvernehmen für den Fall der späteren Bauantragseinreichung in Aussicht.
Top 9: Neubau einer Doppelgarage (Flur-Nr. 2/5, Gem. Niederhausen) – erneute Beratung
Das Vorhaben wurde bereits im Januar positiv beschieden. Durch die Prüfung des Landratsamtes stellte sich jedoch heraus, dass zwei zusätzliche Befreiungen erforderlich sind: Pultdächer sind laut Bebauungsplan unzulässig, und die GRZ II wird mit 0,9 gegenüber der zulässigen 0,75 überschritten. Der Ausschuss beriet diese Punkte erneut und stimmte beiden Befreiungen zu. Das gemeindliche Einvernehmen wurde abschließend bestätigt.
Top 10: Fahrradabstellanlage am Kirchplatz
Abschließend befasste sich der Ausschuss mit der Standortwahl für neue überdachte Fahrradabstellplätze, die den weggefallenen öffentlichen Fahrradunterstand ersetzen sollen. Der ursprünglich favorisierte Standort westlich der VR-Bank erwies sich als ungeeignet. Die Verwaltung schlug daher einen alternativen Standort vor, direkt gegenüber des bereits vorhandenen Unterstands. Dieser liegt zentral zwischen den Bushaltestellen „Kirche“ und „Rathaus“ und wird von ÖPNV-Nutzern besonders gut erreicht. Der Ausschuss folgte dem Vorschlag und legte den neuen Standort fest. Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen.
Die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses findet am 13. April statt.