Bericht über die Sitzung des Marktgemeinderats 30.10.2025

Am 30. Oktober 2025 fand im Sitzungssaal des Rathauses Pfaffenhofen eine Sitzung des Marktgemeinderats statt. Folgende Tagesordnungspunkte wurden behandelt:
TOP-Nr. 1: Genehmigung der Jahresbetriebsplanungen 2026 der kommunalen Wälder
Entsprechend der Forderung des kommunalen Prüfungsverbandes, müssen die Betriebsplanungen für die kommunalen Wälder jährlich vom Marktgemeinderat beschlossen werden. Die mit der Betriebsleitung- und ausführung beauftragte Forstbetriebsgemeinschaft Neu-Ulm hat die Jahresbetriebsplanungen erstellt für die Nutzungsrechtewälder Balmertshofen, Erbishofen, Kadeltshofen, Niederhausen und Volkertshofen. Das mit der Betriebsleitung- und ausführung beauftragte Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim erstellte die Pläne für die Nutzungsrechtewälder Roth, Biberberg, Berg, Beuren und Diepertshofen sowie für die Gemeindewälder.
Die Jahresbetriebsplanungen wurden vom Gremium zu Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen.
TOP-Nr. 2:Information über die geplante Nutzung des Lagerstandorts an der Pfaffenhofener Straße
Der Lagerstandort an der Pfaffenhofener Straße wurde verkauft und soll nun eine neue Nutzung erfahren. In der Sitzung wurde durch Geschäftsführer Günther Ihle über das Vorhaben der Firma RIGDON informiert. Am Standort Pfaffenhofen soll ein Werk für die Runderneuerung von Altreifen eingerichtet werden. RIGDON ist in mehreren Produktbereichen vertreten. Derzeit werden im Runderneuerungswerk in Günzburg jährlich über 45.000 Nutzfahrzeug-Reifen und ca. 1.500 Großreifen runderneuert (sog. Retreading). Neben zwei Reifen-und KFZ-Service-Outlets in Günzburg und Neu-Ulm (Service) ist RIGDON im Bereich Reifenlager-und Reifentransport-Technik (Storage) tätig. Am Standort Pfaffenhofen plant RIGDON die Errichtung und den Betrieb einer modernen, teilweise KI-gesteuerten Fertigungsanlage zur Runderneuerung von Fahrzeugreifen. Die geplanten Fertigungskapazitäten umfassen bis zu 1.000.000 PKW-Reifen, 125.000 LKW-Reifen sowie 5.000 EM-Reifen pro Jahr. Grundlage für den Betrieb ist eine Genehmigung nach der 4. BImSchV für eine Vulkanisieranlage zur Verarbeitung von Natur- und Synthesekautschuk mit einer Durchsatzleistung von unter 25 Tonnen Kautschuk pro Stunde. Der Betrieb soll im Mehrschichtbetrieb erfolgen. Zur Umsetzung des Vorhabens sind bauliche Maßnahmen auf dem Gelände geplant. So sollen vier Standsilos für Gummigranulat und ein Warmwasserspeichers mit ca. 100 m³ Volumen auf der Westseite des Geländes errichtet werden. Außerdem ist der Bau einer Einfahrtsrampe auf der Ostseite zur Einbringung von Maschinen und Anlagen geplant sowie der Aufbau von Förderbandanlagen auf der Ostseite für den Eintrag von Karkassen sowie den Austrag fertiger Produkte in Container. Auch die Installation einer Photovoltaikanlage mit 5,0 MWp Leistung zur Eigenstromversorgung und die Einrichtung eines Absaugsystems, das voraussichtlich innerhalb der Produktionshallen installiert wird sind in Planung. Die Nutzung soll schon in den kommenden Monaten beginnen. RIGDON plant den Sitz des Unternehmens nach Pfaffenhofen zu verlegen.
Das Gremium nahm von den Ausführungen Kenntnis.
TOP-Nr. 3:Konzessionsvertrag für das Stromnetz im Gemeindegebiet von Pfaffenhofen – Neuausschreibung
Die Kommune räumt dem Energieversorger entsprechend des Energiewirtschaftsgesetzes das Recht ein, für das Stromnetz die öffentlichen Verkehrsflächen zu nutzen (Stromkonzession). Dafür erhält die Kommune eine Konzessionsabgabe. Der Wegenutzungsvertrag entspricht dem Konzessionsvertrag. Der laufende Wegenutzungsvertrag für das Stromnetz im Gemeindegebiet von Pfaffenhofen läuft im Dezember 2028 aus. Derzeit sind die Lechwerke AG Vertragspartner. Entsprechend des Energiewirtschaftsgesetzes hat eine Neuausschreibung spätestens zwei Jahre vor dem Ende des laufenden Vertrages zu erfolgen. Um für das Verfahren genügend Zeit zu haben, hatte die Verwaltung empfohlen, die Ausschreibung zeitnah durchzuführen. Das Gremium beschloss die notwendigen Schritte für die Neuausschreibung einzuleiten.
TOP-Nr. 4:Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Bedarfsanerkennung durch den Markt Pfaffenhofen
Nach Art 7 Abs 1 BayKiBiG entscheiden die Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung anerkennen. Im Bereich des Markt Pfaffenhofen befinden sich fünf Kindergärten, für die jeweils eine gültige Betriebserlaubnis vom Landratsamt Neu-Ulm vorliegt. Folgende Bedarfe wurden festgestellt: St. Franziskus (65 Plätze für Regelkinder), AWO Haus für Kinder „Sonnenschein“ (24 Plätze für Krippenkinder, 65 Plätze für Regelkinder), Kindertagesstätte „St. Monika“ (24 Plätze für Krippenkinder, 100 Plätze für Regelkinder), Kindergarten „St. Michael“ (25 Plätze für Regelkindgruppe, 15 Plätze für integrative Gruppe), Kindertagesstätte „St. Martin“ (20 Plätze für Krippenkinder, 81 Plätze für Regelkinder, 15 Plätze für Schulkinder). Der Marktgemeinderat beschloss, den örtlichen Platzbedarf für alle fünf Kinderbetreuungseinrichtungen, die Kindertagespflegeplätze und den Großtagespflegeplatz in Anlehnung an die vorliegenden Betriebserlaubnisse anzuerkennen.
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderats findet am 27. November statt.