Sprungziele

Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Vesna Kling

Bürgerservice Holzheim

Daniela Reitz

Fachbereichsleitung, Standesamt, Ordnungswesen, Wahlen

Vanessa Schirßner

Standesamt

Heidrun Sonntag

Bürgerservice Holzheim

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