Sprungziele

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Online Verfahren
Vesna Kling

Bürgerservice Holzheim

Bernadette Schmid

Bürgerservice Pfaffenhofen, Einwohner- und Passwesen, Friedhofsverwaltung, Gewerbeamt

Renate Schweiggert

Bürgerservice Pfaffenhofen, Einwohner- und Passwesen, Friedhofsverwaltung, Gewerbeamt

Heidrun Sonntag

Bürgerservice Holzheim

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