Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen
Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.
Stand: 25.11.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Fachbereichsleitung, Standesamt, Ordnungswesen, Wahlen
- +49 7302 9600-40
- +49 7302 9600-96
- E-Mail senden
- Zimmer 4