Übersicht der Soforthilfen
Hochwasser: Freistaat Bayern richtet Soforthilfen ein
Aufgrund der Folgen des Hochwassers richtet der Freistaat Bayern Soforthilfen ein. Das hat das Bayerische Kabinett in seiner Sitzung am 04. Juni 2024 beschlossen. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell Unterstützung erhalten.
Soforthilfen für Privathaushalte:
- Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt. Bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %. Das heißt, war ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro.
- ·Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt. Bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %. Das heißt, war ein Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro. Diese Anträge können nur von Eigentümern gestellt werden.
Die Anträge können ab heute, 06. Juni 2024, beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden.
Online-Antrag für Haushalt/Hausrat PDF-Formular für Haushalt/Hausrat
Online-Antrag für Ölschäden an Gebäuden PDF-Formular für Ölschäden an Gebäuden
Ausgedruckte Anträge müssen aufgrund einer Idenditätsprüfung persönlich im LRA Neu-Ulm abgegeben werden. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 07:30 – 12:30 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:00 – 17:30 Uhr.
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8
89231 Neu-Ulm
Fachbereich 24, 2. Stock, Zimmer 205.
Soforthilfen für Landwirte:
Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (Biogasanlage, PV-Anlage) sind über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen
Schadensausgleich erfolgt ab einem Mindestschaden von 5.000 Euro. Der maximale Zuschuss beläuft sich auf 50.000 Euro.
Zum Nachweis des Schadens ist eine zeitnahe Foto-Dokumentation – am Besten erstellt in der FAL-BY-App – notwendig.
Ausführliche Informationen sind zeitnah im Merkblatt zum "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" zu finden.
Alle Informationen finden Sie hier
Soforthilfen für Unternehmen:
- Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt.
- Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen.
- Bei nicht versicherbaren Schäden wird die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 % der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 % der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
- Unternehmen, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung. Die Hilfeleistungen belaufen sich je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten dabei auf bis zu max. 100 %.
Alle Informationen finden Sie hier
Finanzielle Unterstützung durch die Aktion Pfaffenhofen hilft
Viele Haushalte in Pfaffenhofen und den Ortsteilen haben durch die Hochwassersituation in den letzten Tagen große Schäden erlitten. Das Ausmaß wird erst allmählich deutlich werden. Bei Nachweis der Bedürftigkeit, kann die Aktion Pfaffenhofen hilft in dieser schwierigen Notlage schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung leisten. Bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen, wenn Sie Hilfe benötigen. Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Rathaus und auf den Seiten der Marktgemeinde:
Finanzielle Unterstützung durch die Stiftung "Kartei der Not"
Bei diesen Notlagen legt die Kartei der Not die Priorität auf die schnelle und gezielte Hilfe für Einzelpersonen und Familien, die durch das Hochwasser in Not geraten sind.